Jaklin, Gertrud Hildegard
* 6.4.1916, Wien, † 9.12.1998, Wien
Richterin
1.10.1936 Reifeprüfung, humanistisches Seipel-Gymnasium in Wien XII.; 1937-1942 Studium der Rechtswissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, 17.7.1942 Doktordiplom.; ab 5.9.1940 gerichtlicher Vorbereitungsdienst; mit 1.10.1940 Gerichtsreferendarin (nach reichsdeutschem Recht), am 26.5.1944 Ablegen der Großen Staatsprüfung, Assessorin; 15.6.1944 Dienstantritt; Februar 1947 Hilfsrichterin im Oberlandesgerichtssprengel Wien in der 1. Standesgruppe der Richter; im Juli 1947 Treuegelöbnis gegenüber der Republik Österreich; ab 13.8.1947 Richterin in der 1. Standesgruppe beim Landesgericht für Zivilrechtssachen, Wien; auch tätig am Jugendgerichtshof und am Bezirksgericht Innere Stadt Wien; 1959 „Frau Oberlandesgerichtsrat“; 1970 stellvertretende Vorsteherin des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien in der Riemergasse; im Juli 1974 Vorsitzende des Außerstreitsenates am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, Justizpalast; ab 5.4.1976 dauernder Ruhestand.
Der Vater Franz Sollinger (geb. 1885 in Krakau) war technischer Beamter und heiratete 1913 die aus Budapest stammende, 1888 geborene Walburga Richter in Mariazell. Beide waren nach eigenen Angaben römisch katholisch, ebenso deren Eltern Friedrich und Katharina Sollinger (geb. Hörmann) und Gustav und Anna Richter (geb. Rucska). Die Eheleute lebten in Wien, wo auch die Tochter G. zur Welt kam und aufwuchs.
1952 heiratete G. Friedrich Jaklin, einen 1915 geborenen Sonderschullehrer. Ob das Paar Kinder hatte, ist nicht bekannt.
Sie bestand am 1.10.1936 die Reifeprüfung am humanistischen Seipel-Gymnasium in Wien XII. Von 1937 bis 1942 studierte sie Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und erhielt am 17.7.1942 das Doktordiplom. Schon am 5.9.1940 war sie in den gerichtlichen Vorbereitungsdienst eingestellt worden. Mit 1.10.1940 wurde sie zur Gerichtsreferendarin (nach reichsdeutschem Recht) ernannt und legte am 26.5.1944 die Große Staatsprüfung ab. Somit war sie Assessorin. Am 30.5.1944 wurde sie in das „Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 7 der Laufbahnverordnung“ berufen und trat am 15.6.1944 den Dienst an. Im April 1945 meldete sie sich zurück zum Dienst.
Im Februar 1947 wurde sie zur Hilfsrichterin im Oberlandesgerichtssprengel Wien in der 1. Standesgruppe der Richter ernannt. Im Juli 1947 legte sie das Treuegelöbnis gegenüber der Republik Österreich ab und wurde am 13.8.1947 − gemeinsam mit Dr. Johanna Kundmann in Oberösterreich − zur Richterin in der 1. Standesgruppe beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ernannt (BmfJ Zl. 5922/47). Sie arbeitete an diesem Gericht sowie am Jugendgerichtshof und am Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Ihr Fachgebiet war das Außerstreitrecht. 1959 wurde sie „Frau Oberlandesgerichtsrat“, 1970 wurde sie stellvertretende Vorsteherin des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien in der Riemergasse. Im Juli 1974 wurde sie Vorsitzende des Außerstreitsenates am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien im Justizpalast. Am 5.4.1976 erfolgte die Versetzung in den dauernden Ruhestand. Am 9.12.1998 verstarb sie in Wien.
G. J. war unbelastet und gehörte der NSDAP nicht an. Sie wurde berühmt, weil sie großes juristisches Wissen mit Expeditivität und menschlicher Führungsqualität verband und auf die Nöte der rechtsuchenden Bevölkerung − meist Frauen und Kinder − einzugehen verstand. Außerstreitrecht umfasste damals viele Sparten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, vor allem aber das Familienrecht und den Umgang mit Jugendlichen. Weil sie so tüchtig war, musste sie manchmal − neben ihrer eigenen Gerichtsabteilung – eine oder zwei weitere unbesetzte (!) Abteilungen führen und rückstandsfrei bewältigen. Dennoch schwankten die Dienstbeschreibungen zwischen „sehr gut“, „lobenswert“ und „ausgezeichnet“ (das war das beste Kalkül ).
Werke
Literatur / Quellen
Bundesministerium für Justiz 2007
Personalakt des Oberlandesgerichtes Wien Pers 7-J-84.