Strohmayerin; Buchbinderin
- Jh.
Sie war mit dem „schutzverwandten Buchbinder“ Johann Adam Stro(h)mayer (gest. vor 1749) verheiratet ( „Schutzverwandt“, ein Rechtsbegriff aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit, der bis ins 19. Jh. Anwendung fand, bedeutete das Fehlen gewisser Bürgerrechte, z. B. die Ausübung eines bürgerlichen Gewerbes und den Beitritt zu den Zünften betreffend, aber auch geringere Belastungen). Nach seinem Tod gestattete ein „Regierungsratschlag“ vom 14.8.1749 der „schutzverwandten“ Witwe, mit einem Gesellen einen Witwenbetrieb auf Lebenszeit zu unterhalten.
L.: Menzel 1972
Edith Stumpf-Fischer