Grett aus Pael; Angeklagte in einem Hexenprozess, um 1400
Geb. ?
Gest. ?
Laufbahn: In der „Liechtensteiner Handschrift“ aus der Zeit um 1400 ist die erste schriftliche Aufzeichnung über einen Zauberprozess zu finden. Eine gewisse Grett aus Pael (= Paal bei Stadl an der Mur) war zu einer Geldbuße von 4 Pfund Pfennig (entsprach dem Wert mehrerer Kühe) verurteilt worden, weil sie angeklagt war, mit dem Teufel einen Bund geschlossen zu haben. (Bei späteren Prozessen endete die Verurteilung aufgrund solcher Delikte meist mit der Todesstrafe.) Ihre Geldbuße kam allerdings nicht an ihrem Bestimmungsort an, denn der Landrichter der Herren von Liechtenstein, ein Mann namens Hohenberg, hatte das ihm bei Gericht anvertraute Geld (mit anderen Geldern) veruntreut.
L.: Schleich 1999