Fischer Maria (Marie), geb. Felix; Widerstandskämpferin
Geb. Wien, 12.9.1903
Gest. Wien, 30.3.1943
M. F. wird am 12. September 1903 als Maria Felix in Wien geboren. Nach dem Tod des Vaters ist es der Mutter nicht möglich ihre fünf Kinder zu ernähren. Deshalb wird die siebenjährige M. F. zu Pflegeeltern nach Slowenien geschickt. 1923 kehrt sie nach Wien zurück und arbeitet hier bis zu ihrer Heirat mit Rudolf Fischer 1928 als Hausgehilfin. Der am 5. Dezember 1905 in Wien geborene Rudolf Fischer war von Beruf Hilfsdreher und hatte während der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich eine leitende Stellung im Organisationsapparat der Kommunistischen Partei inne. Er verfasste Flugschriften für die KPÖ und hielt bei politischen Treffen Referate. Bei allen seinen Tätigkeiten war ihm seine Frau behilflich. Er wird am 2. November 1942 zum Tode verurteilt und am 28. Jänner 1943 im Wiener Landesgericht hingerichtet. M. F. ist zunächst Mitglied der Sozialdemokratischen Partei, sie tritt jedoch nach den Februarkämpfen 1934 und der Auflösung dieser Partei der bereits 1933 verbotenen KPÖ bei. Unter dem Decknamen „Mitzi“ ist sie Mitglied der illegalen Wiener Stadtleitung der KPÖ und arbeitet von November 1939 bis zum Sommer 1940 als Bezirksleiterin der KPÖ-Favoriten. In dieser Funktion ist sie sowohl für die Verteilung der illegalen Zeitschriften der KPÖ „Rote Fahne“ und „Weg und Ziel“ verantwortlich als auch für die Sammlung von Geldspenden für die Angehörigen der inhaftierten kommunistischen WiderstandskämpferInnen. Sie gilt als erfolgreiche Mitarbeiterin am Aufbau der illegalen KPÖ und nimmt an zahlreichen Treffen führender KP-FunktionärInnen teil, die einige Male auch in der Wohnung des Ehepaares Fischer stattfinden.
M. F. wird gemeinsam mit ihrem Mann am 29. April 1941 verhaftet. Wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ wird sie am 16. Jänner 1943 zum Tode und zum Ehrenrechtsverlust auf Lebenszeit verurteilt. Ein Gnadengesuch wird am 20. Jänner 1943 von der Gestapoleitstellte Wien abgelehnt. Sogar die Überlassung der Leiche der zum Tode Verurteilten an die Angehörigen, wenn auch nur zur schlichten Bestattung, wird aus staatspolizeilichen Gründen verboten, um den „kommunistischen Parteigängern“ jede Gelegenheit zu nehmen „die Bestattung ihrer Gesinnungsgenossen propagandistisch auszuwerten“. Das Todesurteil an M. F. wird am 30. März 1943 um 18 Uhr 16 vollstreckt. Das Ehepaar Fischer hinterließ eine damals dreizehnjährige Tochter. Die Briefe aus dem Gefängnis, die von beiden vorliegen, beschäftigen sich hauptsächlich mit ihr.
Eine Gedenktafel im Ehrenhain der hingerichteten WiderstandskämpferInnen am Wiener Zentralfriedhof erinnert an das Ehepaar Fischer. 1949 wurde die Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, Laxenburgerstrasse 98 in Favoriten (10. Wiener Gemeindebezirk) nach M. und Rudolf Fischer benannt.
Qu.: DÖW 19793/34.
L.: Dokumentationsarchiv 1984, Steiner 1995,Weinert 2004
Karin Nusko