Fischer Magdalena; Köchin
18. Jh.
1761 wurde von der Zunft der bürgerlichen Stadtköche eine Beschwerde gegen M. F. beim Magistrat der Stadt Wien eingereicht wegen unlauterer Konkurrenz aus der Vorstadt. Sie konnte jedoch ein Schutzdekret vorweisen, das ihr das Kochen und Backen auch ohne Mitgliedschaft in der Zunft ermöglichte. Sie ist die einzige Köchin dieser Zeit, von der bezeugt ist, dass sie Lehrmädchen ausbilden durfte (allerdings wurden keine Prüfungen abgehalten, die die zunftmäßige Ausbildung abschlossen).
L.: Kretschmer 2000