Urschenbeck Anna Maria Barbara Gräfin v.
geb. Lichtenstein-Castelcorn; Hoffräulein, Fräuleinhofmeisterin und Obersthofmeisterin
Geb. 1612
Gest. 1671
Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: Graf Philipp Rudolph v. Lichtenstein-Castelcorn (†1639), Landeshauptmann zu Glatz/Kłodzko in Schlesien, und Clara Vintler zu Runkelstein (*1582). Geschwister: Karl (1624-1695), Domherr zu Salzburg und Passau, 1664 Fürstbischof zu Olmütz/Olomouc; Maximilian, kaiserlicher Oberst und Erblandhofmeister im Elsaß, heiratet Freiin Cecilia Radegunde v. Bemmelberg; Maria Christina (†1668), heiratet Graf Heinrich Raimund Fugger zu Kirchberg (1611-1656), kaiserlicher Oberst, Statthalter der Grafschaft Ehingen; Maria, heiratet einen Grafen v. Trasenbeck [?]. Kinder: Maria Franziska († nach 1670), Nonne in St. Georgen in Kärnten; Christoph David († nach 1698), heiratet eine Freiin v. Jöstelsberg; Georg Gottfried († vor 1670), 1660 Kämmerer Erzherzog Karl Josephs; Maria Clara; Maria Anna (*1644), heiratet 1671 Graf Alexander Massimo (†1680).
Laufbahn: Sie war mehrere Jahre Hoffräulein der Kaiserin Eleonora Gonzaga d. Ä. (1598-1655), bevor sie 1631 Graf Georg Bernhard v. Urschenbeck (1608-1645) heiratete. Er wurde im folgenden Jahr kaiserlicher Oberstsilberkämmerer und war der Sohn eines prominenten katholischen Adelspolitikers, welcher unter anderem das Amt des niederösterreichischen Landmarschalls inne gehabt hatte. Die Gräfin v. U. absolvierte dann nach dem Tod ihres Mannes eine geradezu klassische Hofkarriere, indem sie 1648 in den Hofstaat der Kaiserin zurückkehrte, der sie schon als Hoffräulein gedient hatte. Sie wurde Fräuleinhofmeisterin der Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä.; allerdings musste sie deshalb ihre Kinder bei einer Bekannten in Kärnten in Pension geben, denn die Sorge für kleinere Kinder hätte sie in der Ausübung ihres Amtes behindert. Außerdem konnte sie – wie alle Fräuleinhofmeisterinnen – in der Hofburg nur ein Zimmer beanspruchen, verfügte also nicht über genügend Räumlichkeiten zur Unterbringung ihrer Kinder. Nach der Geburt des ersten Kindes der Kaiserin Eleonora Gonzaga d. J. (1630-1686) im Jahr 1654 wechselte A. B. v. U. dann noch einmal den Hofstaat und wurde Obersthofmeisterin der kaiserlichen Prinzessinnen. Als solche erscheint sie verschiedentlich in Beschreibungen etwa der Taufen der Kinder. Nach ihrem Abschied aus dem Amt erhielt sie ein Gnadengeld in Höhe von 15.000 Gulden zugesprochen, was ebenso wie der Amtswechsel im Jahr 1654 auf eine umsichtige und verlässliche Amtsführung hindeutet.
Werke
Literatur / Quellen
L.: Keller 2005, Mayrhofen o. J., Siebmacher 1919, Zedler 1737