Prandtauerin Anna Susanna, geb. Mayr; Wirtin

Geb. Radkersburg, Stmk. um 1600

Gest. Graz, Stmk., 19.4.1668

LebenspartnerInnen, Kinder: In Graz verheiratet mit dem Schmied Wolfgang Schweizer und 1635 wiederverheiratet mit dem Wirt Andreas Prandtauer, der in der heutigen Sporgasse 12 in Graz ein gutgehendes Gasthaus besaß. Sie brachte mindestens eine Tochter und zwei Söhne zur Welt. Ein Sohn konnte studieren und war mit 22 Jahren Doktor der Rechte.

Laufbahn: Lebte seit ihrem Erwachsenenalter in Graz als bürgerliche Schmiedin und Wirtin. Schlagartig änderte sich dieses anstrengende, aber gesicherte Leben, als im Jahr 1653 der Bettler Gregor Heyser vor dem Bannrichter Johann Andreas Barth in St. Lambrecht/Obersteiermark aussagte, dass bei einer Zusammenkunft mit dem Teufel auf dem Schöckl bei Graz auch die P. vermummt teilgenommen hätte. Heyer gab zwar zu, dass ihm die Frau vorher nicht bekannt gewesen wäre, erklärte aber, dass seine Freunde ihren Namen genannt hätten. Sie sagten ihm auch, dass die Wirtin im Gesicht „schon etwas runzlig“ und für eine Frau „gar zu gross“ wäre. Weshalb der Bettler einen Menschen denunzierte, verwundert nicht, denn er sagte dies unter der zweiten Folter aus und drei waren unter der damaligen Gesetzgebung erlaubt. Man nannte dies „peinliches Verhör“ und endete zumeist mit Verkrüppelungen. Weshalb er aber gerade die P. „angab“ (denunzierte), geht aus den Gerichtsakten nicht hervor. Der Bannrichter aber könnte sie gekannt haben, denn er lebte zeitweilig in Graz und kannte mit Sicherheit das Gasthaus, das gerne von höher gestellten Personen der Stadt besucht wurde. Vier Jahre später fand der Kapfenberger Zaubereiprozess statt, in dem der Vorwurf gegen den Richter erhoben wurde, er hätte bei der Folter damals den Namen der P. suggestiv ins Spiel gebracht. Erst danach hatte der Bettler Heyser die P. als Hexe „angegeben“. Warum der Bannrichter den Namen der Frau überhaupt zur Sprache brachte, wissen wir nicht. Anscheinend reichten aber damals die Hinweise nicht, um eine Verfolgung der Wirtin in die Wege zu leiten. Der Bettler aber und zwei seiner Freunde wurden 1653 als angebliche Zauberer von dem Richter zum Tod verurteilt und hingerichtet. 1857 wurde in einem Zaubereiprozess ein Bettler vom Bannrichter Barth verhört. Auch er sagte unter dem peinlichen Verhör aus, dass die P. bei einer Zusammenkunft mit dem Teufel dabei gewesen wäre. Diesmal war die Aussage ein Anlass, dass der Grazer Magistrat dem Befehl, die P. und zwei Mitangeklagte nach Kapfenberg zum Verhör zu bringen, nachkam. Die Ursache dafür war die Suche nach Sündenböcken für ein Unwetter in Graz und im Grazer Feld im August des Jahres, das einige schwere Schäden anrichtete. Die Menschen waren überzeugt, dass Zauberer dafür verantwortlich sein müssten, da „[…] sich unter den Hagelkörnern auch ‚wundersame Steine‘ in Form von Totenköpfen und andere merkwürdige Objekte befunden hätten“ (Valentinitsch, S. 55). Der Präsident des innerösterreichischen Geheimen Rates, der Bischof von Seckau, war nun der Meinung, dass man gegen das immer mehr um sich greifende Verbrechen der Zauberei gezielter vorgehen sollte und forderte den Bannrichter zu verschärftem Vorgehen auf. Dabei kam es wieder unter anderen zur Nennung des Prandtauerischen Namens unter der Folter. Der Magistrat von Graz wollte A. S. P. sofort verhaften. Aber die Frau hatte glücklicherweise einen loyalen Ehemann. Er intervenierte und erreichte, dass seine Frau zwei Advokaten als Beistände vor Gericht bekam. Diese Rechtsberater verteidigten die Rechte ihrer Mandantin sehr vehement und klug. Zur Überraschung des Richters widerrief der Bettler unter der dritten Folter seine Aussagen. Der Richter unternahm einige Anstrengungen, um das Verfahren weiterzutreiben, was ihm nicht gelang. Zweifellos spielten dabei die Interventionen des Anhangs der P. eine wichtige Rolle. Auch Bestechung einzelner maßgeblicher Persönlichkeiten sowie Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Behörden über das weitere Vorgehen lassen sich nicht ausschließen. Sicher ist nur die plötzliche Einstellung der Untersuchungen durch die Grazer Behörden.

L.: Valentinitsch 1986, Wisselinck 1986, Wieser, Ilse: Susanna Anna Prandtauerin. In: http://woment.at