Herberstein-Herberstein Margarita Freiin v., geb. Valmarana; Hoffräulein und Obersthofmeisterin
Geb. 1580
Gest. 1644
Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: Graf Leonardo Valmarana und Elisabetta de Porto. Geschwister: Ascanio Valmarana (1576-1623), Kämmerer Ferdinands II., Hauptmann von Triest, verheiratet mit Gräfin Anna Julia v. Portia († nach 1650), Obersthofmeisterin; Giovanni Aloysio; Massimiliano; Penelope. Kinder: Maria Elisabeth (1599/1600-1681), ab 1651 Obersthofmeisterin der Kaiserin Eleonora Gonzaga d. J. (1630-1686), heiratet Graf Hans Sigmund v. Wagensperg (1574-1641), Geheimer Rat und Landesverweser der Steiermark; Johann Maximilian (1601-1680), 1642-1648 Vizestatthalter Innerösterreichs, ab 1648 Landeshauptmann der Steiermark, 1652 Wirklicher Geheimer Rat, heiratet (1) Gräfin Eleonora Katharina Breuner (1597-1653), und (2) Susanna Elisabeth v. Galler, verw. v. Gleispach; Johann Karl, Benediktiner zu St. Lamprecht; Johann Georg (†1641), Oberst, Hauptmann von Triest, Oberstsilberkämmerer der Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä.; Johann Ferdinand (1608-1673), Jesuit, zuletzt Rektor in Graz; Johann Bernhard (†1630), Domherr zu Salzburg und Passau. Sonstige: Über die Ehefrau des ältesten Sohnes bestand eine Verbindung zur steirischen Hauptlinie der Grafen Breuner, der auch die Amtsvorgängerin der Frau v. H., Ursula v. Attems (1568-1641) entstammte.
Laufbahn: Sie stammte aus einer bedeutenden Familie Vicenzas, die schon im 16. Jahrhundert Kontakte zu den Habsburgern pflegte. Im Jahr 1596 wurde sie Hofdame der Schwestern Ferdinands II. in Graz, wo auch ihr Bruder Ascanio als Kämmerer zum Hofstaat gehörte und später ein Hoffräulein heiratete. 1598 ehelichte M. den Freiherrn Bernhardin v. Herberstein (1566-1624). Seine erste Ehefrau, Gräfin Maria Konstanzia Fugger zu Kirchberg, war 1594 verstorben. Er hatte zunächst am bayrischen Hof gedient, war aber seit 1595 Oberststallmeister Erzherzog, später Kaiser Ferdinands II. (1578-1637), was er bis 1622 blieb. Auch seine Gemahlin wird sich also regelmäßig bei Hof in Graz und später in Wien aufgehalten haben. Nach dem Tod ihres Mannes schloss M. 1625 mit ihren Söhnen einen Administrationsvertrag auf drei Jahre, der ihr die Verwaltung aller Güter der Familie überließ. Ihr ältester Sohn Johann Maximilian war zu diesem Zeitpunkt Fürschneider Ferdinands II.; Johann Georg war Truchseß in Wien und Johann Bernhard bereits Domherr zu Salzburg und Olmütz/Olomouc. Hans Ferdinand und Hans Karl waren noch unmündig; ihr Stiefsohn Johann Wilhelm (†1659) fungierte als kaiserlicher Kämmerer. Der Administrationsvertrag diente also in erster Linie dazu, den bereits großjährigen Söhnen Johann Maximilian, Johann Georg und Johann Wilhelm den Einstieg in eine Hof- und Amtskarriere zu erleichtern. Im folgenden Jahr verheiratete M. v. H. ihre einzige Tochter Maria Elisabeth mit Graf Hans Sigmund v. Wagensberg, einem ranghohen und einflussreichen Amtsträger der Grazer Regierung. Dass M. v. H. 1641 eine Stipendienstiftung in Höhe von 3.000 Gulden bei den Wiener Jesuiten einrichten konnte, belegt nicht nur ihre Frömmigkeit, sondern ist auch ein Indiz für erfolgreiches Wirtschaften. Bald nach dem Auslaufen des Administrationsvertrages werden Sondierungen hinsichtlich eines Hofamtes der Freiin v. H. begonnen haben, denn die Obersthofmeisterin der Erzherzoginnen war 1629 verstorben; 1630 trat M. v. H. in Wien deren Nachfolge an. Im Jahr 1637 wurde sie zwar aus dieser Position verabschiedet, nachdem sich auch die jüngere der Prinzessinnen verehelicht hatte. In ihrer Amtsführung hatte sie sich jedoch bewährt und für ein weiteres Amt empfohlen – als die Obersthofmeisterin der gerade verwitweten Kaiserin Eleonora Gonzaga d. Ä. (1598-1655), Ursula v. Attems (1568-1641), sich zurückzog, folgte ihr M. im Amt. Wahrscheinlich hatte sie dieses dann bis zu ihrem Tod inne. Während ihrer Amtszeit weisen verschiedene Indizien darauf hin, dass Frau v. H. ihr Amt, ihre Nähe zur Kaiserin zugunsten ihrer Kinder nutzbar machen konnte: Im Sommer 1637, als die Kaiserin-Witwe für einige Monate in Graz residierte, war M.s ältester Sohn zu deren Hofmeister ernannt worden – ein Titel, den er noch jahrelang führte, ohne das Amt nach der Abreise der Kaiserin wirklich auszuüben. Einige Jahre später hatte er bei einer Hochzeit in Graz die polnische Königinwitwe vertreten; sein jüngerer Bruder Johann Georg wurde Kämmerer des polnischen Königs. Die jüngere der beiden Erzherzoginnen, deren Hofstaat seine Mutter jahrelang vorgestanden hatte, war seit 1637 Königin in Polen. Zu vermuten ist, dass auch die Ernennung von M.s Tochter Maria Elisabeth zur Obersthofmeisterin der neuen Kaiserin im Jahr 1651 vielleicht mit einer Bitte der Mutter, sicher aber mit deren umsichtiger, langjähriger Amtsführung in Zusammenhang zu bringen ist. Die ausdrückliche Erwähnung der M. v. H. und ihres Amtes im Grafenstandsdiplom der Familie Herberstein 1644 weist aus, dass erfolgreiche Amtsführung von Frauen auch dem Erfolg der Familie diente.
L.: Keller 2005, Kumar 1817, Thiel 1916, Thiel 1930, Wißgrill 1824
Katrin Keller