Gantschnigg Maria; Hausgehilfin und Widerstandskämpferin
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Herkunft, Verwandtschaften: Mutter: Maria Gantschnigg, Vater: Andreas Gantschnigg, bewirtschaftete eine Kleinbauernwirtschaft. Nachdem im Jahr 1909 das Wohnhaus niederbrannte verdingte er sich als Bergarbeiter. Die Mutter stirbt 1919.
Ausbildungen: M. G. besuchte in Häring die fünf Klassen der Volksschule und führte nach dem Tod der Mutter bis 1920 die elterliche Wirtschaft.
Laufbahn: Danach war sie als Hausgehilfin in Kufstein tätig. Ab 1922 ist sie in Stanz (Unterinntal) als Zimmermädchen in einer Pension beschäftigt. 1925 tritt sie eine Stelle in einem Hotel in Schwarz an, später ist sie in Innsbruck als Hausgehilfin tätig. Von 1933 bis 1936 führt sie ihrer Schwester in Innsbruck den Haushalt, danach war sie als Bedienerin tätig. Im Sommer 1933 lernt sie Hermann Holderer kennen. Holderer war Mitglied des Metallarbeiterverbandes und ab 1932 für die KPÖ tätig. Nach dem Verbot der KPÖ im Mai 1933 arbeitet er illegal für die Partei weiter und wird 1935 von der Bundespolizeidirektion Innsbruck wegen Beförderung kommunistischen Propagandamaterials zu vier Monaten Arrest verurteilt. Nach einer Denunziation (von der Weberin Emma Ertl) bei der Kreisleitung der NSDAP, wird die sogenannte „Abhörgemeinschaft“, bestehend aus: Hermann Holderer Maria Gantschnigg, Franz und Aloisia Probst sowie Jakob Grojer angeklagt, dass sie „deutschlandfeindliche Hetznachrichten der kommunistischen Rundfunksender Moskau, Barcelona und Valencia sowie des sogenannten Deutschen Freiheitssenders abhörten und im Anschluss daran das Gehörte im kommunistischen Sinne besprachen“. M. G. und ihr Lebensgefährte Holderer werden beschuldigt, das „kommunistische Ideengut zu verbreiten.“ Das Abhören der Radiosender, die im Dienst der kommunistischen Bewegung stehen, gilt als Vorbereitung zum Hochverrat. Bei der Strafzumessung wurde bei M. G. neben ihrem Geständnis, die Beeinflussung durch ihren Lebensgefährten als mildernder Umstand angesehen.
M. G. wird am 10. Oktober 1939 vom Oberlandesgericht Wien zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus verurteilt. Ihr Lebensgefährte Hermann Holderer im selben Verfahren zu zwei Jahren und sechs Monaten. Das relativ „milde“ Urteil bei einem Schuldspruch wegen Vorbereitung zum Hochverrat erklärt sich dadurch, dass M. G. und die anderen Mitglieder der „Abhörgemeinschaft“ zu einem frühen Zeitpunkt der NS-Regierung angezeigt und verurteilt worden waren. Eine Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung der Widerstandstätigkeit trat ab 1941 in Folge des Russlandfeldzuges ein. Der Volksgerichtshof wurde angewiesen, bei allen Prozessen Todesurteile auszusprechen, bei denen es um Anklagen wegen kommunistischer Betätigung ging. Zusätzlich kam es zu einer rigorosen Beschränkung der Gnadenakte. Die Anklage wurde vor dem Oberlandesgericht Wien verhandelt, obwohl für die Angeklagten eigentlich das Landgericht Innsbruck zuständig gewesen wäre. Die Untersuchung und Aburteilung politischer Vergehen wurden erst im November 1939 durch speziell eingerichtete politische Sondergerichte bei den Landesgerichten übernommen.
Qu.: DÖW 6967.
L.: Dokumentationsarchiv 1984b, Luža 1985
Karin Nusko