Fiechtl Marie (Maria), geb. Dornauer; Bäuerin und Gegnerin des NS-Regimes
Geb. Fügenberg/Schwaz, Tirol, 3.12.1883
Gest. ?
Herkunft, Verwandtschaften: Mutter: Viktoria Dornauer, geb. Steindl, Bäuerin in Fügenberg; Vater: Franz Dornauer, Bauer in Fügenberg.
LebenspartnerInnen, Kinder: Ehemann: Alois Fiechl, Bauer, geb. 30. Mai 1874 in Fügenberg, er bewirtschaftete den Bergbauernhof seiner Eltern, den er nach deren Tod übernahm. 1915 rückte er zum 1. Kaiserregiment nach Innsbruck ein und kam nach kurzer Ausbildung an die italienische Front, wo er bis zum Kriegsende blieb.
Laufbahn: M. F. wuchs als eines der zwölf Kinder der Familie Dornauer in Fügenberg auf. Die Eltern bewirtschafteten eine kleine Landwirtschaft in der M. F. nach dem Volksschulbesuch mitarbeitet. 1911 heiratet sie Alois Fiechtl und betreibt gemeinsam mit ihm eine kleine Landwirtschaft in Schlitter-Fügenberg. Sie wird am 10. September 1940 von der Gestapo Schlitter-Fügenberg beschuldigt, deutschsprachige Nachrichten ausländischer Radiosender gehört zu haben und somit gegen die Rundfunkverordnung verstoßen zu haben. M. F. und ihr Mann Alois haben, laut Anklage, die deutschsprachigen Nachrichten nicht nur gehört und in Gegenwart von anderen Personen das Radio auf „Feindsender“ eingeschaltet, sondern diese Nachrichten auch mit Bekannten öffentlich besprochen und weitererzählt. Alois Fiechtl wird am 10. September 1940 verhaftet. Er ist, laut Innsbrucker Gestapobericht vom 27. September 1940: „In politischer Hinsicht als Gegner der Partei und des Staates anzusehen.“ M. F. wird ebenfalls als Gegnerin der Partei bezeichnet. Sie wird aus Rücksicht auf ihre Arbeit als Bäuerin nicht festgenommen. Am 26. November 1940 werden Alois Fiechl und seine Frau M. gemeinsam mit Josef Knabl und Severin Dalsasso vom Sondergericht beim Landgericht Innsbruck angeklagt. Am 4. Dezember 1940 werden sie „wegen Verbrechens nach der Rundfunkverordnung“ in der öffentlichen Hauptverhandlung zu einem Jahr und zwei Monaten (M. F.) bzw. zu zwei Jahren (Alois Fiechtl) Haft verurteilt. M. F. wird zur Last gelegt, sie habe ab August 1939 die deutschsprachigen Nachrichten der englischen, französischen und Schweizer Sender gehört und auch verbreitet. Als mildernd werden bei allen Angeklagten das Geständnis und „der Umstand, daß sie wohl zum größten Teil aus Neugierde und befangen vom Wunder der Technik handelten“, angesehen. Bei M. F. vermutet die Anklage, „daß sie als Bäuerin in erheblicher Abhängigkeit zu ihrem Mann stand.“
Qu.: DÖW 11451.
L.: Dokumentationsarchiv 1984b

Karin Nusko