Diwisch Ernestine (Erna); Tabelliererin und Widerstandskämpferin
Geb. Wien, 23.3.1921
Gest. Wien, 24.5.1944
E. D. wird als Tochter der Anna Diwisch (geb. Jezek) und eines Reichsbahnangestellten am 23. März 1921 in Wien geboren. Sie besuchte nach den Pflichtschulen eine Hausfrauenschule. Ab Mai 1941 war sie zunächst bei der „Allianz-Versicherung“, später im Flugzeugmotorenwerk Wiener Neustadt als kaufmännische Angestellte tätig. Von 1932 bis 1934 gehörte sie den „Roten Falken“ an.
Ab 1940 arbeitet sie für den illegalen kommunistischen Jugendverband (KJV). Sie gehörte zur Gruppe „Soldatenrat“, verschickte illegale Flugblätter und die Zeitung „Der Soldatenrat“ an Frontsoldaten. Sie nahm 1941/42 an der Herstellung, Finanzierung und Verteilung antifaschistischer Flugschriften teil, sowie an der „Brandplättchenaktion“ des Chemikers Walter Kämpf. E. D. wird am 25. Mai 1943 verhaftet und am 23. September 1943 vom Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Berlin wegen „Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung“ angeklagt. Ihre Mitangeklagten sind Alfred Rabofsky, Anna Wala, sowie Sophie Vitek, Ernestine Soucek und Friedrich Muzyk.
In der Anklage wird sie beschuldigt, an Zusammenkünften der KJV-Mitglieder in Wien teilgenommen zu haben. Sie wird am 8. Februar 1944 zum Tode verurteilt und am 24. Mai 1944 im Landesgericht Wien hingerichtet. Aus dem Urteil: „Insbesondere kann bei der Angeklagten Diwisch keinesfalls bloß Beihilfe vorliegen, wie die Verteidigung geltend gemacht hat. Für die kommunistische Einstellung dieser Angeklagten und für ihr eigenes politisches Interesse an der Durchsetzung kommunistischer Ideen spricht vor allem der Umstand, dass sie sich nach ihren eigenen Angaben in der Hauptverhandlung wegen ihrer kommunistischen Tätigkeit im Jahre 1940 mit ihrem Verlobten entzweit hat. Ein junges Mädchen, das das zu Wege bringt, muss seinen politischen Ideen in ganz besonderem Maße verfallen sein. Es spielt dabei gar keine Rolle, dass sie sich zu untergeordneten Funktionen hergegeben hat. Nicht die Art der Tätigkeit ist für die Beurteilung der Tat ausschlaggebend, sondern der Vorsatz, der den Täter bei Ihrer Ausführung begleitet hat.“
Von den Mitangeklagten kommen nur Sophie Vitek (15 Jahre Zuchthaus) und Ernestine Soucek (9 Jahre Zuchthaus) mit dem Leben davon.
Der Name von E. D. findet sich auf einer Gedenktafel in der Weihestätte im Wiener Landesgericht (ehemaliger Hinrichtungsraum). Im Oktober 2006 wird ein Park in Wien 15, zwischen Grimmgasse und Braunhirschengasse, nach E. D. benannt.
Qu.: DÖW: 4102, 28, 18967, 19489.
L.: Brauneis 1974, Dokumentationsarchiv 1984, Fein 1975, Historische Kommission o.J., Tidl 1976, Tidl 1982, Weinert 2004
Karin Nusko