Dengg Elisabeth; Köchin und Gegnerin des NS-Regimes
Geb. Kundl, Tirol, 9.5.1923
E. D. wurde am 9. Mai 1923 als Tochter der Maria Guggenberger, geb. Dengg und des Mathias Guggenberger in Kundl geboren. Sie besuchte dort die Volksschule und anschließend zwei Klassen der Hauptschule in Schwaz. Nach ihrer Schulentlassung war sie in verschiedenen Haushalten als Köchin tätig. Ab Oktober 1941 arbeitete sie in Schwaz im Reservelazarett als Köchin. Später ist sie als Rot-Kreuz-Schwester im Reservelazarett in Salzburg tätig.
E. D. wird am 23. Juni 1943 verhaftet und von der Stapo in Innsbruck zu einem Zettel mit der Aufschrift: „Hitlers Feldpostnummer: Mörder“ vernommen. Sie gibt an, den Zettel mit der fraglichen Spiegelschrift von ihrer Schwester Anna Margreiter erhalten zu haben. Am 1. Juli 1943 wird E. D. vorläufig aus der Haft entlassen. Im Schlussbericht der Stapo-Innsbruck wird festgestellt, dass Rosa Amplatz den „hochverräterischen Text“ von ihrer Kollegin E. D. abgeschrieben hat, diese hat den Text von ihrer Halbschwester Anna Margreiter erhalten, die über Paula Agerer dazu gekommen war. In einem Schreiben des Oberstaatsanwaltes beim Landgericht Innsbruck vom 15. Dezember 1943 werden die fünf Frauen der Wehrkraftzersetzung beschuldigt.
Am 8. Februar 1944 wird der Akt zum Generalstaatsanwalt nach Wien geschickt, wo erkannt wird, dass die Beschuldigten „in politischer Hinsicht unreif und unerfahren sind“ und keine staatsfeindlichen Propagandaabsichten zu erkennen wären. Es wird daher empfohlen, die Beschuldigten nicht wegen Wehrkraftzersetzung, sondern „nur“ wegen Heimtücke anzuklagen.
In einer politischen Beurteilung durch die Gauleitung Tirol-Vorarlberg vom 3. Mai 1944, die der Gaupersonalamtsleiter an den Oberstaatsanwalt von Innsbruck sendet, heißt es über E. D.: „Dem Nationalsozialismus steht sie ablehnend gegenüber […]. Charakterlich wird sie gut beurteilt, so daß anzunehmen ist, dass ihre Schwätzereien auf Unbedachtsamkeit zurückzuführen sind. Im allgemeinen ist nichts Nachteiliges über sie bekannt.“
Das Sondergericht beim Landgericht Innsbruck verurteilt E. D. gemeinsam mit Rosa Amplatz, Anna Margreiter und Hermine Gerstner (Franberger) am 26. Mai 1944 zu neun Monaten Gefängnis wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz.
Qu.: DÖW 11.583.
L.: Dokumentationsarchiv 1984b
Karin Nusko