Amplatz, Rosa
Geb. Bozen, Südtirol, Italien, 13.4.1923
R. A. wird am 13. April 1923 als Tochter der Josefa Amplatz (geb. Düringer) und des Josef Amplatz in Bozen geboren, wo sie auch die italienische Volksschule besucht. Die deutsche Sprache hat sie von ihrer Mutter gelernt. Nach Schulabschluss war sie zunächst als Kindermädchen und später als Küchenhilfe beschäftigt. Im Dezember 1939 übersiedelt sie nach Schwaz, wo ihre Zwillingsschwester Maria als Hausgehilfin tätig ist; ihr Bruder Josef ist Unteroffizier in der Wehrmacht, ein zweiter Bruder ist in der Rüstungsindustrie tätig. R. A. wird am 22. Juni 1943 verhaftet und noch am selben Tag von der Stapo Innsbruck verhört. Sie gibt an, konfessionell stark gebunden zu sein, politisch jedoch völlig desinteressiert. Sie hat bei einer Zusammenkunft mit Bekannten einen Zettel gezeigt, auf dem in Spiegelschrift zu lesen war: „Hitlers Feldpostnummer: Mörder“. R. A. gibt an, den Text bei ihrer Kollegin Aloisia Dengg gesehen zu haben. Sie hat diesen Text, in der Absicht ihn weiterzuleiten, abgeschrieben. Es war ihr nach eigenen Angaben bewusst, dass der Text gefährliche Feindpropaganda wäre und es sich außerdem nicht um einen Witz handle, sondern um „einen defätistischen und zersetzenden Ausruf“. Das Geständnis endet mit folgenden Worten: „Ich sehe heute die Schändlichkeit meines Verhaltens vollauf ein und weiß auch, dass mich das Deutsche Volk aus seiner Gemeinschaft ausstoßen würde, wenn ihm bekannt gegeben würde, dass ich den Führer des Deutschen Reichs gerade jetzt im Kampf um Sein oder Nichtsein als Mörder bezeichnet und dafür gesorgt habe, dass dieser Text weiter bekannt geworden ist.“ Am 1. Juli 1943 wird R. A. vorläufig aus der Haft entlassen. Im Schlussbericht der Stapo-Innsbruck wird festgestellt, dass R. A. den „hochverräterischen Text“ von ihrer Kollegin Elisabeth Dengg abgeschrieben hat, diese hat den Text von ihrer Halbschwester Anna Margreiter erhalten, die über Paula Agerer und Hermine Gerstner dazu gekommen war. In einem Schreiben des Oberstaatsanwaltes beim Landgericht Innsbruck vom 15. Dezember 1943 werden die fünf Frauen der Wehrkraftzersetzung beschuldigt. Am 8. Februar 1944 wird der Akt zum Generalstaatsanwalt nach Wien geschickt, wo erkannt wird, dass die Beschuldigten „in politischer Hinsicht unreif und unerfahren sind“ und keine staatsfeindlichen Propagandaabsichten zu erkennen wären. Es wird daher empfohlen, die Beschuldigten nicht wegen Wehrkraftzersetzung, sondern „nur“ wegen Heimtücke anzuklagen. In einer politischen Beurteilung der Gauleitung Tirol–Vorarlberg schreibt der Gaupersonalamtsleiter an den Oberstaatsanwalt von Innsbruck am 3. Mai 1944 über R. A.: „Sie gilt als Oppositionsnatur, verkehrt nur in gegnerischen Kreisen und hat für den Nationalsozialismus nichts übrig. Ihre politische Zuverlässigkeit ist daher nicht anzunehmen.“ Das Sondergericht beim Landgericht Innsbruck verurteilt R. A. gemeinsam mit Elisabeth Dengg, Anna Margreiter und Hermine Gerstner (Franberger) am 26. Mai 1944 zu neun Monaten Gefängnis wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz.
Werke
Literatur / Quellen
DÖW 11.583.
Dokumentationsarchiv 1984b.