Agerer, Paula
Geb. Urgen bei Landeck, Tirol, 7.5.1922
P. A. wird am 7. Mai 1922 in Urgen als Tochter der Wilhelmine Agerer (geb. Walch) und des Maurers Alois Agerer geboren. Sie besuchte in Urgen die Volksschule und in Landeck die Hauptschule. Nach dem Schulbesuch war sie drei Jahre in der Textilindustrie in Landeck beschäftigt. 1939 wurde sie durch das Arbeitsamt Landeck nach Berlin in einem Rüstungsbetrieb dienstverpflichtet. Ab September 1940 war sie in Mayenburg beim Reichsarbeitsdienst verpflichtet. Danach ist sie bis August 1942 als Zugschaffnerin für die Reichsbahn tätig. Ab November 1942 arbeitete sie bei einer Familie in Bregenz und wurde wegen Arbeitsverweigerung zu zwei Monaten Gefängnishaft verurteilt. Das Urteil lautete auf „Arbeitsvertragsbruch“ Zuletzt war sie in St. Anton am Arlberg als Stubenmädchen beschäftigt.
P. A. heiratet im Februar 1944 Alois Kuntner. Im September des gleichen Jahres kommt ihr Kind zur Welt. Von ihren insgesamt dreizehn Geschwistern sind zwei Brüder im Krieg gefallen, einer wird vermisst und zwei weitere Brüder sind Wehrmachtssoldaten. P. A. wird am 10. August 1943 verhaftet und von der Stapo in Innsbruck zu einem Zettel mit der Aufschrift: „Hitlers Feldpostnummer: Mörder“ vernommen. P. A. wird am 17. August 1943 vorläufig aus der Haft entlassen. Im Schlussbericht der Stapo-Innsbruck wird festgestellt, dass Rosa Amplatz den „hochverräterischen Text“ von ihrer Kollegin Elisabeth Dengg abgeschrieben hat, diese hat den Text von ihrer Halbschwester Anna Margreiter erhalten, die über P. A. und Hermine Gerstner dazu gekommen war. In einem Schreiben des Oberstaatsanwaltes beim Landgericht Innsbruck vom 15. Dezember 1943 werden die fünf Frauen der Wehrkraftzersetzung beschuldigt. Am 8. Februar 1944 wird der Akt zum Generalstaatsanwalt nach Wien geschickt, wo erkannt wird, dass die Beschuldigten „in politischer Hinsicht unreif und unerfahren sind“ und keine staatsfeindlichen Propagandaabsichten zu erkennen wären. Es wird daher empfohlen, die Beschuldigten nicht wegen Wehrkraftzersetzung, sondern „nur“ wegen Heimtücke anzuklagen. In einer politischen Beurteilung des Gaupersonalamtsleiters der NSDAP-Gauleitung Tirol-Vorarlberg vom 3. Mai 1944 heißt es über P. A.: „In politischer Hinsicht ist bisher nichts Nachteiliges über sie bekannt geworden. Charakterlich gilt sie als leicht veranlagt. Sie wechselte öfter den Arbeitsplatz. Ihre politische Zuverlässigkeit dürfte jedoch anzunehmen sein.“ Das Sondergericht beim Landgericht Innsbruck verurteilt P. A. am 8. Dezember 1944 wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz zu acht Monaten Gefängnishaft.
Werke
Literatur / Quellen
Qu.: DÖW 11.583.
L.: Dokumentationsarchiv 1984b