Wolkenstein-Rodenegg Anna Eleonora Gräfin von, geb. Spaur; Fräuleinhofmeisterin und Obersthofmeisterin
Geb. 1594
Gest. nach 1676
Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: Freiherr Daniel Felix v. Spaur (1566-1612) und Anna Katharina Lanthieri (†1602). Geschwister: alle im Kindesalter verstorben. Kinder: Maria Anna; Maria, heiratet (1) Maximilian Laymann v. Liebenau und (2) Freiherr Georg Günther v. Herberstein; Carl, vermutlich jung verstorben. Sonstige: Ein Vetter ihres Ehemannes, Graf Georg Ulrich v. Wolkenstein-Rodenegg (†1663), war lange diplomatisch für den Kaiser tätig und in den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts auch Reichshofratsvizepräsident.
Laufbahn: Im Jahr 1616 hatte sie Michael v. Wolkenstein-Rodenegg geheiratet, der 1634 zusammen mit mehreren Verwandten in den Reichsgrafenstand erhoben wurde. Auf welchem Weg sie dann 1644 als Fräuleinhofmeisterin nach Wien kam, lässt sich bisher nicht feststellen. Ihre Karriere durch die Ämter ebenso wie ihre aktiven Bemühungen um das Amt der Obersthofmeisterin 1648 belegen jedoch einen gewissen Ehrgeiz, der sie Verbindungen wie die zu Graf Georg Ulrich v. Wolkenstein-Rodenegg, kaiserlicher Diplomat und Reichshofrat, nutzen ließ. Als nämlich die Wiederverheiratung Kaiser Ferdinands III. (1608-1657) Anfang des Jahres 1648 als sicher galt, wendete sich A. E. v. W. brieflich an den Obersthofmeister des Kaisers, der gemeinsam mit dem erwähnten Grafen v. Wolkenstein-Rodenegg jahrelang in Münster für den Kaiser die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden geführt hatte. Sie erinnerte ihn an ein Versprechen, sie und die Ihren zu fördern, wenn ihm das möglich sei, und verwies auf ihre bereits vorhandenen Amtserfahrungen. Graf Maximilian v. Trauttmansdorff (1584-1650) nahm diesen Hinweis auch auf; die Gräfin wurde tatsächlich Obersthofmeisterin der jungen Kaiserin Maria Leopoldine (1632-1649). Nach deren frühen Tod schied A. E. v. W. allerdings aus dem Hofdienst aus. Im Unterschied zu den anderen Obersthofmeisterinnen erhielt sie am Ende ihrer Amtszeit kein Gnadengeld in Form einer festgelegten Summe, sondern sie erlangte die Zahlung einer jährlichen Pension von 1.500 Gulden in Anerkennung ihrer Dienste. Um 1653 scheint sie sich nach Graz zurückgezogen zu haben, wo ihre Tochter lebte.
L.: Hübner 1733, Keller 2005, Mayrhofen o. J., Siebmacher 1919
Katrin Keller