Wagensberg Maria Elisabeth Gräfin v., geb. Herberstein-Herberstein; Obersthofmeisterin
Geb. 1599/1600
Gest. 1681
Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: Freiherr Bernhardin v. Herberstein (1566-1624), kaiserlicher Oberststallmeister, und Gräfin Margarita Valmarana (1580-1644), Obersthofmeisterin. Geschwister: Johann Maximilian (1601-1680), 1642-1648 Vizestatthalter Innerösterreichs, ab 1648 Landeshauptmann der Steiermark, 1652 Wirklicher Geheimer Rat, heiratet (1) 1628 Gräfin Eleonora Katharina Breuner (1597-1653), und (2) Susanna Elisabeth v. Galler, verw. v. Gleispach; Johann Karl, Benediktiner zu St. Lamprecht; Johann Georg (†1641), Oberst, Hauptmann von Triest, Oberstsilberkämmerer der Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä.; Johann Ferdinand (1608-1673), Jesuit, zuletzt Rektor in Graz; Johann Bernhard (gest. 1630), Domherr zu Salzburg und Passau. Kinder: Maria Elisabeth (1626-1700), ehelicht 1644 Graf Wolfgang Rudolf v. Saurau (1618-1664), Wirklicher Geheimer Rat.
Laufbahn: Ihre Mutter arrangierte für sie 1626 die Eheschließung mit Graf Hans Sigmund v. Wagensberg (1574-1641), der als Landesverweser der Steiermark und Geheimer Rat im Grazer Regiment eine erhebliche Rolle spielte. M. E. war seine dritte Ehefrau und blieb 1641 mit ihrer einzigen überlebenden Tochter in finanziell gesicherten, aber nicht allzu großzügigen Verhältnissen zurück. Die lange Dienstzeit ihrer Mutter als Obersthofmeisterin, der Einfluss ihres Bruders Johann Maximilian v. Herberstein als Geheimer Rat und Landeshauptmann, ihres Stiefsohns Graf Johann Rudolf v. Wagensberg (1613-1679) und des Schwiegersohns Graf Wolfgang Rudolf v. Saurau in der Steiermark dürften ihr den Weg ins Amt 1651 erleichtert haben. Sie ihrerseits konnte die Amtsinhabe in Wien unter anderem nutzen, um Bruder, Schwiegersohn und Stiefsohn die Anerkennung als Wirkliche Geheime Räte zu verschaffen. Im Vorfeld der Krönungsfeierlichkeiten für Kaiserin Eleonora Gonzaga d. J. (1630-1686) 1653 in Regensburg entbrannte um ihre Person ein heftiger Konflikt zwischen den anwesenden Reichsfürsten und dem Kaiser. Erstgenannte verlangten nicht nur für ihre Frauen, sondern auch für ihre Töchter den Vortritt vor der Obersthofmeisterin, was von kaiserlicher Seite aber mit Hinweis auf ihr Amt und ihre Notwendigkeit während der Zeremonie abgelehnt wurde. Dieser Konflikt und seine Beilegung erlangten langanhaltende Bedeutung für das Wiener Hofzeremoniell.
L.: Keller 2005, Kumar 1817, Přibram 1904, Schmidt 1697, Siebmacher 1919, Thiel 1930
Katrin Keller