Thallhammer Margaretha

Zuckerbäckerin

Geb.: Wien, 1689
Gest.: Wien, 29.12.1762

LebenspartnerInnen, Kinder: Gatte: Joseph Thallhammer, Beamter der kaiserlich-königlichen Hofkammer, drei Kinder: die älteste Tochter Ursula und zwei Söhne, die nicht namentlich erwähnt werden.

Ausbildungen: Keine nachweisbar, allerdings gibt sie ihre Kenntnisse an ihre Tochter Ursula weiter, die ab 1762 ihr Gewerbe für sie weiterführen wird.

Laufbahn: M. heiratete den Raithändler Joseph Thallhammer, der in der Hofkammer als Finanzbeamter tätig war. Das sollte ihr nach dessen Tod im Jahre 1754 zugute kommen, da der Magistrat der Stadt Wien und die Niederösterreichische Regierung ihr aufgrund der 36-jährigen Dienstzeit ihres Mannes als Staatsdiener die Bitte um eine Genehmigung, kleinere Bäckereien herstellen und verkaufen zu dürfen, nicht abschlugen. Sie erhielt allerdings nur eine beschränkte Bewilligung, die ihr nur kleine Backwaren wie Kekse und Krapfen zugestand, die sie gegen Entrichtung der Nahrungssteuer von fünf Gulden pro Jahr herstellen und verkaufen durfte. Trotzdem sie also diese Bewilligung vorweisen konnte, wurde sie 1761 von den Wiener Stadtköchen der Störerei bezichtigt: Sie würde nicht nur das ihr erlaubte kleine Gebäck erzeugen, sondern auch Torten, Pasteten und andere aufwändige Backwaren, sowie diese dann auch körbeweise in der Stadt hausieren tragen. Die Sache lief aber glimpflich für sie ab: nach Vorweis ihres Privilegs und des Steuerzettels wurde sie nur verwarnt, sich in Zukunft nur auf die ihr erlaubten Bäckereien zu beschränken. Allerdings war ihre Gesundheit schon sehr angegriffen, sie erlitt Schwächeanfälle und musste das Bett hüten, einmal wäre sie fast schon verstorben. Deshalb suchte sie 1759 im Alter von siebzig Jahren darum an, ihrer mittlerweile 41jährigen Tochter Ursula diese Backgenehmigung übertragen zu wollen. Sie gab darüber hinaus an, dass sie die Tochter in dieser Tätigkeit ausgebildet habe, und sie nicht anders den Unterhalt der zwei verbleibenden, noch minderjährigen Söhne sicherstellen könne (in dieser Zeit war man erst mit 24 Jahren volljährig, weshalb auch viele andere Handwerkerinnen darüber klagten, ohne ihr Gewerbe nicht angemessen für ihre Kinder sorgen zu können, obwohl sie oft über sechzig Jahre alt waren). Sie bat wiederum um Anerkennung der langjährigen Dienstzeit ihres Mannes, ein positiver Bescheid vor ihrem Tod im Jahr 1762 blieb jedoch aus. Ihre Tochter wiederholte diese Bitte und erhielt dann doch noch die Erlaubnis, das Gewerbe der Mutter weiterhin betreiben zu dürfen. Man ermahnte sie aber ausdrücklich, die Grenzen ihres Privilegs nicht zu überschreiten.

Werke

Literatur / Quellen

Qu.: WStLa, Alte Registratur. Berichte vom 4. Juli 1761 und 30. Dezember 1762.

L.: Kretschmer 2000

BiografieautorIn:

Sigrid Kretschmer