Rottal Barbara von; Freiin von Thalberg
Geb. ?
Gest. 31.5.1550
Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: Margarethe von Rauppach (†1522) und Georg von Rottal, Freiherr von Thalberg (†1525); verheiratet in erster Ehe mit Sigmund von Dietrichstein, Freiherr von Hollenburg, Finkenstein und Thalberg, Erbschenk von Kärnten und Landeshauptmann von der Steiermark (†1533); in zweiter Ehe mit Ulrich Czettritz von Kynsberg, Landeshauptmann von Troppau (†1542/43) und in dritter Ehe mit Baltasar Schweinitz von Pilmsdorf (Pilmesdorf); Kinder aus erster Ehe: Stephan Ferdinand (geb. u. †1523); Esther (1525-1597), verheiratet in erster Ehe mit Hans von Liechtenstein, in zweiter mit einem Burggrafen von Dohna und in dritter Ehe mit Andreas von Pögeln; Adam von Dietrichstein, Herr auf Nickolsburg, (1527-1590), verheiratet mit Margaretha de Cordona (†1609); Siegmund Georg zu Hollenburg (1526-1593), verheiratet mit Anna von Starhemberg (†1597); Karl (1532-1562), verheiratet mit Dorothea von Lomnitz und Metzeritsch; Tochter aus zweiter Ehe: Anna Maria (um 1536-1568), verheiratet mit Hans Haugwitz von Biskupitz, Landeshauptmann von Mähren (†1580); Tochter Barbara (1545-1581), verheiratet mit dem Neffen Ulrichs von Czettritz von Kynsberg, Friedrich, Hauptmann der Herrschaft Gleinitz, königlicher Mundschenk (†1571).
Laufbahn: B. war zunächst dem Sohn Pauls von Liechtenstein (†1513), Christoph Philipp, versprochen worden, jedoch auf Wunsch Kaiser Maximilians kam es zu einer Heiratsabrede zwischen Sigmund von Dietrichstein und Georg von Rottal, dem Vater B.s (Vertrag vom 22. Dezember 1513). Georg von Rottal stammte aus einem reichen Grazer Bürgergeschlecht, das in den Freiherrenstand erhoben worden war. Bei Maximilian hatte sich Georg besonders als Finanzberater verdient gemacht. Sigmund stammte aus einem ursprünglich bambergischen, bislang eher unbedeutenden Ministerialengeschlecht aus Kärnten. In Maximilians Diensten stehend, hatte er es zu dessen Silberkämmerer und Erbschenken in Kärnten gebracht und war 1514 in den Freiherrenstand (zu Hollenburg und Finkenstein) erhoben und 1515 zum Landeshauptmann von Steiermark ernannt worden. Seit Helmut Melzer-Andelberg kann die oft vertretene Forschungsmeinung, dass B. v. R. eine uneheliche Tochter Kaiser Maximilians I. sei, als obsolet betrachtet werden. Die feierliche Hochzeit B.s und Sigmunds erfolgte anlässlich der Wiener Doppelverlobung zwischen Habsburgern und Jagiellonen am 22. Juli 1515. Die Hochzeitszeremonie und das anschließende Hochzeitsfest fand in Anwesenheit Kaiser Maximilians I. und aller drei Könige aus dem Haus der Jagiellonen, die beim Wiener Kongress zugegen waren, statt. Das Hochzeitsbankett und das anschließende Turnier (23. Juli 1515) wurden auch in Bildern festgehalten. Anlässlich der Hochzeit wurden auch Gold- und Silbermünzen mit dem Konterfei Sigmunds und B.s geprägt.
Mit der Hochzeit sollte zweifelsohne Sigmund von Dietrichstein geehrt werden, dem nach der Hochzeit auch die beiden Prinzessinnen Maria und Anna bis zur Einrichtung eines eigenen Hofstaates in Innsbruck Anfang 1517 anvertraut waren. Die Eltern B.s fungierten als Hofmeister und Hofmeisterin Marias. Mit der Hochzeit wurde auch ein Vertrauen zu Anna begründet. Bei der Hochzeit Annas mit Ferdinand 1521 übte Sigismund von Dietrichstein die Funktion des Hofmeisters aus. B. war dann auch in den ersten Jahren die Erzieherin der Kinder Ferdinand und Annas. Genannt ist B. v. R. auch in der Gedenktafel, sogenannter „lustiger Grabstein“, neben der Begräbnisstätte des Kaisers Maximilian, die dieser für Sigmund von Dietrichstein in Wiener Neustadt in der Sankt Georgskapelle testamentarisch verfügte, dass jedes Mal, wenn seiner gedacht wurde, auch Sigmunds und B.s zu gedenken sei (Errichtung der Marmortafeln 1523, Abb. mit Transkription des Textes bei Eder, Abb. 5).
B. brachte in die Ehe nicht nur ihr Erbe ein, sondern sie stellte auch für Sigmund von Dietrichstein wichtige verwandtschaftliche Verbindungen zu führenden Familien der Steiermark her. In Hofkreisen erregte diese Ehe nicht nur Wohlwollen. Zwischen Hans von Hardegg und Sigmund von Dietrichstein war es nach der Hochzeit zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen, da er B. sexuell sehr bedrängt hatte. 1523 erhielt Sigmund von Dietrichstein auch noch den Freibrief für die Herrschaft Thalberg (bereits von Maximilian I zugesichert) aus dem Erbe der Familie B.s. B. nannte sich wiederholt Herrin bzw. „Freyin“ zu Thalberg. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, von denen vier das Kindesalter überlebten. Unter ihnen Adam von Dietrichstein hat dann im Hofdienst unter Kaiser Maximilian II. (1527-1576) eine beachtliche Karriere gemacht und sein ererbtes Vermögen unter Aufgabe seiner Besitzungen in der Steiermark (u. a. Verkauf der Herrschaft von Thalberg aus dem Rottalschen Erbe) beträchtlich erweitert (Herrschaft Nikolsburg in Mähren), allerdings als Konvertit, während sein Vater das Luthertum in der Steiermark gefördert hat.
Nach dem Tod von Sigmund von Dietrichstein heiratete B. noch zwei Mal. 1534 oder 1535 schloss sie die Ehe mit dem Landeshauptmann von Troppau Ulrich Czettritz von Kynsberg. Wohl mit finanzieller Unterstützung B.s kaufte Ulrich die Herrschaft Fulnek. Dort residierte sie auch mit ihrem dritten Ehemann Balthasar Schweinitz von Pilmsdorf. B. starb am 31. März 1550; begraben wurde sie in der Rauppachgruft bei den Minoriten in Wien.
L.: Edelmayer 1992, Igálffy-Igáli 1954, Jeitler 2002, Liske 1867, Melzler-Andelberg 1961, Moltke 1970, Noflatscher 1999, Rajakovics 1956-1958, Réthelyi/Végh 2006, Vysloužil 1974
Ingrid Roitner