Probst Aloisia, geb. Huber; Hausgehilfin und Widerstandskämpferin

Geb. Schärding, OÖ, 4.4.1895

Gest. ?

A. P. wird am 4. April 1895 als Tochter der Theresia Huber und des Wagnermeisters Ferdinand Huber in Schärding geboren. Sie besuchte die 6-klassige Volksschule und war nach der Schulentlassung als Hausgehilfin tätig. Bis 1927 arbeitete sie als Magd und Hausgehilfin bei verschiedenen Bauern im Innviertel. 1927 übersiedelt sie nach Innsbruck und ist dort als Dienstmädchen beschäftigt. Im Februar 1929 heiratet sie Franz Probst. Franz Probst wurde als Sohn von Maria Probst und dem Bauern Alois Schauer am 31. März 1895 in Taufkirchen (Kreis Schärding, OÖ) geboren. Nach Absolvierung der Volksschule war er als Knecht im Innviertel tätig. 1916 bis 1918 war er als Gebirgsartillerist in Südtirol eingezogen. 1926 übersiedelte er nach Innsbruck. Dort war er als Kutscher und in einer Holzhandlung tätig. Ab 1934 war er öfter arbeitslos. Nach 1938 arbeitete er als Hilfsarbeiter in Innsbruck. A. und Franz Probst wurden beschuldigt, dass sie in der Wohnung von Maria Gantschnigg und Hermann Holderer „deutschlandfeindliche Hetznachrichten der kommunistischen Rundfunksender Moskau, Barcelona und Valencia sowie des sogenannten Deutschen Freiheitssenders abhörten und im Anschluss daran das Gehörte im kommunistischen Sinne besprachen“. Sie hörten ab Herbst 1938 auch in ihrer eigenen Wohnung die deutschsprachigen Nachrichten des Moskauer Radiosenders. A. P. konnte zwar keine Mitgliedschaft einer linksgerichteten Gruppierung nachgewiesen werden, das Gericht beschuldigte sie allerdings, dass sie die Sendungen anhörte „um sich mit dem kommunistischen Ideengut vertraut zu machen und sich zu schulen“. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Wien haben sich A. und Franz Probst, wie auch die Mitangeklagten Hermann Holderer, Maria Gantschnigg und Jakob Grojer des Verbrechens der Vorbereitung zum Hochverrat schuldig gemacht. A. P. wird am 10. Oktober 1939 vom Oberlandesgericht Wien zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ihr Mann Franz Probst im selben Verfahren zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus. Das relativ „milde“ Urteil bei einem Schuldspruch wegen Vorbereitung zum Hochverrat erklärt sich dadurch, dass A. P. und die anderen Mitglieder der „Abhörgemeinschaft“ zu einem frühen Zeitpunkt der NS-Regierung angezeigt und verurteilt worden waren. Eine Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung der Widerstandstätigkeit trat ab 1941 in Folge des Russlandfeldzuges ein. Der Volksgerichtshof wurde angewiesen, bei allen Prozessen Todesurteile auszusprechen, bei denen es um Anklagen wegen kommunistischer Betätigung ging. Zusätzlich kam es zu einer rigorosen Beschränkung der Gnadenakte. Die Anklage wurde vor dem Oberlandesgericht Wien verhandelt, obwohl für die Angeklagten eigentlich das Landgericht Innsbruck zuständig gewesen wäre. Die Untersuchung und Aburteilung politischer Vergehen wurden aber erst im November 1939 durch speziell eingerichtete politische Sondergerichte bei den Landesgerichten übernommen.

Qu.: DÖW 6967.

L.: Dokumentationsarchiv 1984, Luža

 

Karin Nusko