Plainacher Elsa; Angeklagte und Ermordete in einem Hexenprozess
Geb. Mank bei Melk, NÖ, um 1513
Gest. Wien, 27.9.1583
Herkunft, Verwandtschaften: E. P. war Untertanin der Herrschaft Rannerdorf, die zum Landesgericht des protestantischen Herrn Volkardt von Auersperg gehörte. Die Ausübung des protestantischen Glaubens war ihr somit seit 1571 offiziell möglich.
Laufbahn: E. P. war die einzige der Hexerei angeklagte Frau in Wien, die nach ihrem Prozess verurteilt und − 70-jährig − am Scheiterhaufen öffentlich verbrannt wurde. Sie war angeklagt, ihre Enkelin Anna Schlutterbauer dem Teufel ausgeliefert und dadurch besessen gemacht zu haben. Aus heutiger Sicht ist es wahrscheinlich, dass das Mädchen an Epilepsie erkrankt war. Es gibt aber auch Anzeichen von Hysterie. Am 29. Juli 1583 forderte Bischof Neubeck das „Examen contra maleficam“, das heißt, die gerichtliche Untersuchung gegen E. P. unter Einschluss der Folter. Die Prozessakten berichten von dreimaliger Streckfolter und einer weiteren, nicht näher erläuterten peinlichen Befragung. Nach standhafter Leugnung der Vorwürfe und Verschärfung der Folter legte E. P. Geständnisse ab, die ihr offensichtlich in den Mund gelegt worden waren: Hexenritt mit Feuerbesen oder auf dem Bock, Kindsmord, wiederholter Wetterzauber und Schadenstiftungen aller Art, Teilnahme am Hexensabbat auf dem Ötscher. Am 27. September 1583 wurde E. P. auf ein Brett gebunden, am Schweif eines Pferdes nach Erdberg auf die Gänseweide geschleift und dort lebendig verbrannt. Bischof Neubeck schrieb mit eigener Hand in den Kodex, der die Prozessakten enthält, dass das Ende der E. P. von den WienerInnen lebhaft gebilligt worden sei.
L.: Grössing 1998