Jonasin von Buch und Udelberg Sabina; als Hexe hingerichtete Vorarlberger Adelige

Geb. um 1590
Gest. 1651

Die 1612 bereits mit Johann Baptist von Altmannshausen verheiratete S. J. wird spätestens um 1590 geboren worden und somit bei ihrer Hinrichtung mindestens 60 Jahre alt gewesen sein. Ihr Urgroßvater Benedikt Jonas war 1541 zusammen mit seinem Bruder, dem Staatsmann und Juristen Dr. Jakob Jonas aus Götzis, von Kaiser Karl V. geadelt worden. Jakob Jonas gilt als einer der bedeutendsten und einflussreichsten Vorarlberger des 16. Jahrhunderts.

S.s Vater Jakob war seit 1594 Hauptmann auf Hohenems; zehn Jahre später wurde er Obervogt der kleinen schwäbischen Reichsherrschaft Konzenberg bei Tuttlingen. Von 1612 bis mindestens 1620 hatte der Ehemann seiner Tochter diese Stelle inne. 1636 weilte oder wohnte S. J. in Götzis. Ihrer Ehe mit Johann Baptist von Altmannshausen entspross nur eine Tochter Helena, die später einen Offizier ehelichte.

Nach dem Tod des ersten Ehemannes (frühestens 1645) heiratete S. J. den gräflich-hohenemsischen Fürschneider Josef Kreuzer aus Oberschwaben. Am 17. Juni 1651 wurde sie als einzige bislang bekannte Adelige zusammen mit drei weiteren Frauen aus dem Gericht Rankweil-Sulz als Hexe hingerichtet. Die Prozessakten liegen nicht mehr vor. Josef Kreuzer bereitete daraufhin dem Feldkircher Hubmeister Johann Christoph von der Halden, der das Gerichtsverfahren geleitet hatte, jahrelang massive Schwierigkeiten. In unverkennbarem Zusammenhang mit diesen problematischen letzten Hexenprozessen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg, die mit Hinrichtungen endeten, erfolgte schließlich von der Haldens Finanzierung des Baus der heutigen Gnadenkapelle in der Wallfahrtskirche Rankweil.

L.: Tschaikner 2004

Manfred Tschaikner