Gerstner Hermine, geb. Franberger; Hilfsarbeiterin (Malerin) und Widerstandskämpferin
Geb. Schwaz, Tirol, 7.4.1920
Herkunft, Verwandtschaften: H. G. wird am 7. April 1930 als Tochter der Maria Franberger (geb. Kapferer) und des Mineurs Nikolaus Franberger in Schwaz geboren.
Ausbildungen: Sie besuchte in Schwaz die Volksschule und war danach in mehreren Haushalten als Gehilfin tätig.
Laufbahn: Ab Jänner 1942 arbeitete sie als Hilfsarbeiterin in Schwaz. Sie heiratet am 29. Jänner 1944 den Sattler Theodor Gerstner. Für Politik interessiert sie sich nach eigenen Angaben nicht. Sie wird am 24. Juni 1943 verhaftet und von der Stapo in Innsbruck zu einem Zettel mit der Aufschrift: „Hitlers Feldpostnummer: Mörder“ vernommen. Sie gibt an den fraglichen Text von einem Bekannten erhalten zu haben und ihn Anna Margreiter gezeigt zu haben. H. G. wird am 1. Juli 1943 vorläufig aus der Haft entlassen. Im Schlussbericht der Stapo-Innsbruck wird festgestellt, dass Rosa Amplatz den „hochverräterischen Text“ von ihrer Kollegin Elisabeth Dengg abgeschrieben hat, diese hat den Text von ihrer Halbschwester Anna Margreiter erhalten, die über H. G. und Paula Agerer dazu gekommen war. In einem Schreiben des Oberstaatsanwaltes beim Landgericht Innsbruck vom 15. Dezember 1943 werden die fünf Frauen der Wehrkraftzersetzung beschuldigt. Am 8. Februar 1944 wird der Akt zum Generalstaatsanwalt nach Wien geschickt, wo erkannt wird, dass die Beschuldigten „in politischer Hinsicht unreif und unerfahren sind“ und keine staatsfeindlichen Propagandaabsichten zu erkennen wären. Es wird daher empfohlen, die Beschuldigten nicht wegen Wehrkraftzersetzung, sondern „nur“ wegen Heimtücke anzuklagen. In einer politischen Beurteilung vom Gaupersonalamtsleiter der Gauleitung Tirol-Vorarlberg der NSDAP vom 3. Mai 1944 heißt es über H. G.: „Sie ist kommunistisch eingestellt und daher eine Gegnerin des Nationalsozialismus. Auch charakterlich gilt sie als unzuverlässig. Die politische Zuverlässigkeit ist daher nicht gegeben.“ Das Sondergericht beim Landgericht Innsbruck verurteilt H. G. am 26. Mai 1944 gemeinsam mit Rosa Amplatz, Anna Margreiter und Elisabeth Dengg zu neun Monaten Gefängnis wegen Vergehens nach dem Heimtückegesetz.
Qu.: DÖW 11.583.
L.: Dokumentationsarchiv 1984b
Karin Nusko