Gasser Anna, geb. Mairhofer; Bäuerin und Täuferin

Geb. ?

Gest. ?

Herkunft, Verwandtschaften: A. G. entstammte einer vermutlich bäuerlichen Familie namens Mairhofer; verheiratet mit Hans Gasser (†1529); Kinder: mehrere Kinder, darunter Sohn Thomas, Tochter Barbara. Religionsbekenntnis: Täuferin. A. G. wurde wahrscheinlich in Lüsen in Südtirol geboren. Ihr Mädchenname war Mairhofer.

LebenspartnerInnen, Kinder: Sie war verheiratet mit Hans Gasser, einem Viehbauern aus dem Sarntal in der Umgebung des Ritten im Gerichtsbezirk Wangen, etwa zehn Kilometer nordöstlich von Bozen. Aus der Ehe gingen mehrere Kinder hervor. Bekannt sind Sohn Thomas und Tochter Barbara. Die Gassers gehörten zu den besser gestellten Bauern in Tirol. Sie waren freie Bauern, die politische Rechte besaßen und in Tirol den vierten Stand bildeten.

Laufbahn: A. und Hans Gasser nahmen am Bauernaufstand Mai 1525 unter der Führung von Michael Gaismair, dem Sekretär des Bischofs von Brixen (†1545), teil, und gehörten zu seinen prominentesten Unterstützern. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, und Michael Gaismair konnte sich durch Flucht nach Italien in Sicherheit bringen, wo er bis zu seinem Tod blieb. A. G. gehörte zu jenen Frauen, die sich aktiv an Bauernaufständen beteiligten. Für Tirol sind die Belege nicht so häufig.

Die am Bauernaufstand teilnehmenden Bauern und Bäuerinnen waren aber kompromitiert. Waren mit den Forderungen der Aufständischen auch Anliegen der aufkommenden Reformation zum Ausdruck gekommen, erfuhr nun der aus dem Sarntal nördlich von Bozen stammende Winkelprediger Wölfl (†1534) und die in seinem Gefolge entstehende Täuferbewegung reges Interesse und Zulauf bei Adeligen, Handwerkern, Bauern und ihrem Gesinde, darunter besonders viele Frauen. Einer der herausragendsten (Tiroler) Täuferführer Jakob Hutter (†1536) gehörte zu den von Wölfl Bekehrten. Die soziale und religiöse Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung hatte eine neue Plattform gefunden. Hans und A. Gasser, ihre Söhne sowie ihre Mägde Lucia und Agathe hatten sich ebenfalls der TäuferInnenbewegung angeschlossen. Hans’ und A. G.s Tochter, Barbara, hat sich erst später der Bewegung angeschlossen.

Auch A. G.s Bruder in Gufidaun war unter den Anhängern der neuen Bewegung. Er organisierte Zusammenkünfte in Sterzing und Klausen und war bereits Ende 1527 in das Blickfeld der Behörden gekommen, die nach ihm fahndeten.

Wann und von wem Hans und A. Gasser getauft wurden, ist nicht bekannt. Im Februar 1528 wurden auch sie verhaftet, da sie A.s Bruder erlaubt hätten, eine Versammlung in ihrem Haus zu organisieren, wurden aber aufgrund mangelnder Beweise wieder aus dem Gefängnis entlassen.

Ende August 1528 wurde Margreth, die Frau von Ulrich Kobl, der sich wie Hans und A. Gasser auch am Bauernaufstand unter Michael Gaismairs Führung beteiligt hatte, aber nach Bern entflohen war, erneut verhaftet. Sie gab in ihrem Verhör die einschlägigen Hinweise auf die Gasserfamilie und ihr Gesinde.

Am 28. November 1528 finden sich Hans und A. Gasser erneut im Gefängnis. Entgegen den sonstigen Gewohnheiten wurden die schwangere A. G. und die andere schwangere Mitgefangene, die Mairin, – ihr Mann Stoffl Mair gehörte auch zu den Angeklagten –, nicht bis zur Niederkunft aus dem Gefängnis entlassen. Hans Gasser widerfuhr jedoch die strengste Strafe, er wurde zum Tod verurteilt. Die Ausführung der Strafen ließ jedoch auf sich warten, vielmehr wollte Jakob Hupher eine Freilassung erreichen. Er ging sogar so weit, den Gefangenen vor Anbruch der Fastenzeit zu erlauben, an einem Tanzfest teilzunehmen. Die Regierung in Innsbruck war darüber äußerst verwundert. Am 9. März 1529 wurde Hans Gasser hingerichtet mit der Begründung, dass er seinen Eid, sich von den TäuferInnen zurückzuziehen, gebrochen hatte, seinen Bruder, der aus dem Gefängnis geflohen war, aufgenommen zu haben, ihn gewarnt und ihn mit Lebensmitteln versorgt hatte. Die beiden Schwangeren blieben weiterhin in Haft, während die übrigen Gefangenen, darunter Stoffl Mair, der Mann der Mairin, Mitte März aus dem Gefängnis entlassen wurden.

Am 23. April 1529 schließlich ordnete die Regierung A. G.s Entlassung aus dem Gefängnis und ihre Begnadigung an. Sie hatte im Gefängnis eine Fehlgeburt erlitten und die Regierung wollte wissen, warum sie danach solange festgehalten wurde und ob Folter zur Anwendung kam. Nicht bekannt ist, wie es der schwangeren Mitgefangenen Mairin hinsichtlich der Geburt ihres Kindes ging.

Im Oktober beschäftigte das zuständige Gericht die Obsorge der Kinder A. G.s und ernannte einen Vormund. Jedoch geht nicht hervor zu welchem Zweck. Entweder waren die Kinder noch unmündig, oder der Vormund sollte in Sachen des konfiszierten Vermögens ihrer Eltern tätig werden. Gleichzeitig wurde auch A. G.s Ansuchen, ihren Wohnort zu verlassen, abschlägig beschieden, um hintan zuhalten, dass sie für immer außer Landes geht.

M. G. ließ sich von ihrem Entschluss nicht abbringen und im Jänner 1530 verzeichnen die Behörden ihre Flucht. Es ist zu vermuten, dass sie nach Mähren aufgebrochen war.

L.: Huebert-Hecht 1996, Klaassen 1978, Mecenseffy 1972, Mecenseffy/Schmelzer 1983, Packull 2000, Schmelzer 1989

 

Ingrid Roitner