Feichtmeier Marie; Bürogehilfin und Gegnerin des NS-Regimes
Geb. Innsbruckl, Tirol, 5.5.1925

M. F. wurde am 5. Mai 1925 als Tochter des Bahnbeamten Alois Feichtmeier und der Theresia Feichtmeier (geb. Spieler) in Innsbruck geboren und besucht dort die Volks- und Hauptschule. Sie hat zwei Schwestern und drei Brüder. Nach ihrer Schulentlassung arbeitet sie als Bürogehilfin. Ab September 1941 ist sie Tanzschülerin des Reichsgautheaters in Innsbruck. Sie tritt 1938 dem BDM bei und 1941 angeblich aus beruflichen Gründen wieder aus. Sie wird am 22. Juli 1944 von der Gestapo Innsbruck verhört und sagt aus sie habe sich am 12. Juli 1944 gegenüber dem Polizeibeamten Rudolf Barth, ihrem Denunzianten, „staatsabträglich geäußert“, indem sie meinte: „Ich könnte nie einen Mann heiraten, der Nationalsozialist ist. Ich hasse alles was mit dem Nationalsozialismus zusammenhängt. Wer gibt dem Führer das Recht so viel Menschen hinzumorden? Wenn die Engländer und die Amerikaner kommen oder auch die Bolschewiken, geht es uns auch nicht schlechter.“ Sie begründet ihre Aussagen damit, dass ihr Bruder Alois Feichtmeier auf der Krim vermisst wird und ihre anderen beiden Brüder seit vier Jahren in der Wehrmacht dienen. Weiters hat sie sich gegen die Judenverfolgung ausgesprochen und ist gegen den Krieg eingetreten.
Am 19. Dezember 1944 empfiehlt das Reichsministerium für Justiz in Berlin in einem Schreiben an den Oberstaatsanwalt in Innsbruck „bei der Schwere und Vielzahl der Äußerungen der Beschuldigten“ eine Strafverfolgung. Am 6. April 1945 wird M. F. vom Sondergericht beim Landesgericht Innsbruck „Im Namen des Deutschen Volkes“ zu vier Monaten Gefängnis nach dem Heimtückegesetz verurteilt. Im Urteil heißt es sie habe „öffentlich mehrere gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates bzw. der NSDAP sowie deren Anordnungen und Einrichtungen gemacht.“ Als mildernde Umstände werden ihr Alter (sie war zur Tatzeit erst zwanzig Jahre alt) sowie ihr Geständnis und ihre Unbescholtenheit geltend gemacht.

Qu.: DÖW 12288
L.: Dokumentationsarchiv 1984b

Karin Nusko