Breycha Josefine; Kontoristin und Widerstandskämpferin
Geb. Wien, 8.3.1919
Gest. Wien, 2.1.1995

J. B. wurde am 8. März 1919 als Tochter der Albine (geb. Pirner), geb. am 18. September 1895 und des Ladislaus Breycha in Wien geboren. Das Elternhaus war sozialdemokratisch eingestellt. Der Vater war Kassierer und die Mutter verkaufte die Zeitschrift „Die Unzufriedene“. J. B. war in die Jugendorganisationen der Sozialdemokratie eingebunden. Sie beteiligte sich an den Veranstaltungen der „Roten Falken“.
J. B. besuchte die Volks- und Hauptschule sowie zwei Klassen der Frauen-Oberschule in Hietzing. Diese Ausbildung konnte sie aus finanziellen Gründen nicht beenden. Von Mai bis November 1938 ließ sie sich zur Kinderpflegerin ausbilden. Ab April 1939 war sie Vertragsangestellte bei der Postsparkasse. Sie trat im September 1938 dem BDM bei. Am 20. Mai 1939 fährt J. B. im Auftrag der KPÖ nach Zürich. Dort werden ihr einige Schriftstücke übergeben. Am 28./29. Mai 1939 fand in Zürich eine Tagung der Kommunistischen Partei der Schweiz statt. Vermutlich wurde J. B. nach Zürich entsandt, um Verbindung mit ausländischen KommunistInnen aufzunehmen und Nachrichten, Deckadressen und sonstige Informationen nach Wien zu bringen. Am 31. Mai 1939 tritt sie die Rückreise nach Wien an. Bei der deutschen Grenzkontrolle werden die Schriftstücke bei ihr gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung bei J. B. werden französische und Schweizer Deckadressen gefunden. Sie wird am 2. Juni 1939 wegen Vorbereitung zum Hochverrat verhaftet und in das Polizeigefängnis gebracht, wo sie bis 21. August 1939 inhaftiert bleibt. Bis zu ihrer Gerichtsverhandlung am 8. Februar 1940 ist sie im Gefängnis des Landesgerichtes Wien inhaftiert. Vom 1. bis 21. August 1939 wird ihre Strafmündigkeit von der psychiatrisch-neurologischen Universitätsklinik Wien untersucht und ihre Zurechnungsfähigkeit festgestellt. Bei den Vernehmungen bestreitet J. B. Kommunistin zu sein, gesteht allerdings erkannt zu haben, dass ihre Kurierinnnentätigkeit im Interesse der KP war. J. B. wird wegen Hochverrates am 8. Februar 1940 vom Oberlandesgericht Wien zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Als erschwerend, im Sinne der Anklage, wird gewertet, dass „die Tat im Ausland begangen wurde.“ Weiters heißt es im Urteil, dass „auf den hysterischen Zug ihres zum Träumerischen und Abenteuerhaften neigenden Charakters“ Rücksicht genommen wurde. Das relativ „milde“ Urteil bei einem Schuldspruch wegen Hochverrats erklärt sich dadurch, dass J. B. zu einem frühen Zeitpunkt der NS-Regierung angezeigt und verurteilt worden ist. Das Urteil fällt in die Zeit des „Nichtangriffspaktes“ zwischen Deutschland und der Sowjetunion. Eine Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung der Widerstandstätigkeit trat ab 1941 in Folge des Russlandfeldzuges ein. Der Volksgerichtshof wurde angewiesen, bei allen Prozessen Todesurteile auszusprechen, bei denen es um Anklagen wegen kommunistischer Betätigung ging. Zusätzlich kam es zu einer rigorosen Beschränkung der Gnadenakte. J. B. wurde in das Zuchthaus Aichach deportiert, wo sie bis 30. Juni 1941 inhaftiert war.

Qu.: DÖW 1560, 7646.
L.: Brauneis 1974, Dokumentationsarchiv 1984, Luža 1985

Karin Nusko