Anna von Habsburg

Tochter Königs Albrecht (1298-1308)
Geb. in den späten 70er des 13. Jahrhunderts
Gest. 19.3.1305

Herkunft, Verwandtschaften: Eltern: König Albrecht (1298-1308) und Elisabeth von Tirol-Görz (†1313); Geschwister: Agnes (geboren 1280, †1364), verheiratet mit Andreas III. von Ungarn (1290-1301); Rudolf III. (geboren 1281, †1307), verheiratet in erster Ehe mit Blanche von Frankreich, in zweiter mit Elisabeth-Rixa von Polen und Böhmen (†1335); Friedrich (geboren 1289, †1330) 1314-1330 deutscher König, verheiratet mit Isabella (Elisabeth) von Aragón (†1330); Elisabeth (geboren, †1352), verheiratet mit Friedrich V. (Ferri IV. ) von Lothringen (†1329); Leopold (geboren 1293, †1326), verheiratet mit Katharina von Savoyen (†1336); Katharina (geboren 1295, †1323), verheiratet mit Karl von Kalabrien (Anjou) (†1328); Albrecht (geboren 1298, †1358), verheiratet mit Johanna von Pfirt (†1351); Heinrich (geboren 1298, †1327), verheiratet mit Elisabeth von Virneburg (†1343); Meinhard († um 1300); Otto (geboren 1301, †1339), verheiratet mit in erster Ehe mit Elisabeth von Niederbayern (†1330), in zweiter mit Anna von Luxemburg (Böhmen) (†1338); Guta (geboren †1329), verheiratet mit Ludwig von Öttingen; verheiratet in erster Ehe mit Hermann von Brandenburg (†1308); Kinder aus dieser Ehe: Agnes (geboren um 1296, †1334) verheiratet in erster Ehe mit Markgraf Woldemar von Brandenburg (†1319), in zweiter Ehe mit Otto von Braunschweig (†1344); Mechthild, verheiratet mit Heinrich IV. von Schlesien-Glogau (1342); Jutta, verheiratet mit Heinrich VIII. von Henneberg; Johann V. Markgraf von Brandenburg (geboren 1302, †1317); verheiratet in zweiter Ehe mit Herzog Heinrich VI. von Breslau (†1335); Kinder aus dieser Ehe: Elisabeth (†1328) verheiratet mit Herzog Konrad von Schlesien-Oels (†1366); Euphemia (†1383) verheiratet mit Herzog Boleslaws I. von Falkenberg (†1361/65);Margarethe (†1379 [?]), Äbtissin des Klarissenklosters in Breslau.
Laufbahn: Geboren wurde A. in den Vorlanden als älteste Tochter von Albrecht und Elisabeth. In den Quellen tritt sie erst wieder anlässlich ihrer Verehelichung mit Hermann von Brandenburg in Erscheinung (†1308). Beim Zustandekommen dieses Ehebundes hatte wohl Königin Guta von Böhmen ihre Hand im Spiel, wohl um die Annäherung zwischen Albrecht, ihren Bruder, und Wenzel III. von Böhmen (1289-1306), ihren Ehemann, zu festigen, denn Wenzel hatte bei der Königswahl von 1292 für Adolf von Nassau (1292-1298) votiert. Es dürfte vor allem die Freundschaft mit Wenzel III. gewesen sein, die dem Brandenburger die Ehe mit A. attraktiv erscheinen ließ. Mitte November 1293 hielt Albrecht einen glänzenden Hoftag in Wien, um die Verlobung A.s und Hermanns von Brandenburg zu feiern. Die Hochzeit fand zwei Jahre später im Oktober 1295 in Graz im Rahmen eines glanzvollen Festes statt.
Hermann von Brandenburg, gehörte jener Linie der Askanier an, die zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht die Kurfürstenwürde besaß. Als die Mark Brandenburg 1258 geteilt wurde und die Askanier in eine johanneische und ottonische Linie sich aufspalteten, was jedoch ohne strikte Grenzziehung, sondern durch Aufteilung der Herrschaftsrechte von statten ging, stand die Kurfürstenstimme verbunden mit dem Reichskämmereramt jeweils dem ältesten Askanier zu. Zum Zeitpunkt der Hochzeit besaß die Kurfürstenstimme Otto IV. mit dem Pfeil (†1308), der Senior der älteren johanneischen Linie. Hermanns Vater, Otto V. der Lange (†1298), aus der ottonischen Linie war der Cousin Otto IV. Die Aussicht, dass jedoch Hermann je in den Besitz der Kurwürde gelangen würde, muss als äußerst gering betrachtet werden, denn Hermann hatte noch zwei Brüder, die in dieser Hinsicht vor ihm den Vorzug besaßen.
Von allzu großen praktischen Nutzen war die Hochzeit A.s mit Hermann von Brandenburg nicht, wie sich anlässlich der Schlacht von Göllheim 1298 zeigte. Die von Adolf von Nassau betriebene Hausmachtspolitik in Thüringen und Meißen hatte den Unmut seiner östlichen Nachbarn in Böhmen Brandenburg und Sachsen sowie des Mainzer Erzbischofs erregt, die sich dadurch bedroht fühlten. Hinzu kam Adolfs Verhalten im englisch-französischen Krieg, sodass seine Absetzung immer vehementer betrieben wurde und Albrechts Chancen, König zu werden, zum Besten standen. Die Brandenburger gehörten zu den eifrigsten Befürwortern einer Königswahl Albrechts. Am Vorabend der die Entscheidung bringenden Schlacht von Göllheim zogen sie es zusammen mit den Kurfürsten jedoch vor, das Lager Albrechts zu verlassen, um nicht gegen den gesalbten König Krieg führen zu müssen.
Nach der Erhebung Albrechts zum König wurden die Beziehungen zu den Askaniern nicht weiter vertieft. In der Krise, die zwischen König Albrecht und seinem Schwager König Wenzel II. von Böhmen ausbrach, als dieser 1300 in Gnesen zum König von Polen gekrönt wurde und sein Sohn Wenzel III. 1301 zum König von Ungarn gekrönt wurde, da durch den Machtzuwachs Wenzels die habsburgischen Herzogtümer im Osten bedroht waren. Da Wenzel auf einen Kriegsausbruch unbedingt vermeiden wollte, bat er Hermann von Brandenburg um Vermittlung. Dieser Versuch scheiterte allerdings. In der Folge kam es zu einem offenen Bruch zwischen Albrecht und seinem Schwiegersohn, als Wenzel die Mark Meißen an Otto IV. und Hermann von Brandenburg verpfändete. Gegen Hermann von Brandenburg, der mittlerweile zu Wenzels Statthalter in Böhmen avancierte, während sich dieser in Ungarn aufhielt, eröffnete Albrecht einen als Reichskrieg deklarierten Plünderungszug, der allerdings am Widerstand der Knappen der Silberminen von Kuttenberg und ob des herannahenden Winters zum Erliegen kam und im darauffolgenden Jahr nicht fortgesetzt wurde, da Wenzel II. am 21. Juni starb. Im Friedensschluss mit Wenzel III. wenige Wochen später (18. August 1306) wurden die Brandenburger explizit mit einbezogen. Die Einigung über die von Albrecht geforderte Herausgabe von Böhmen und Mähren wurde obsolet, da Wenzel III. am 4. August auf dubiose Weise ermordet wurde. Durch die Belehnung der Askanier mit der Mark Lausnitz machte er sich diese gewogen, Böhmen für seine Familie zu sichern.
Mit der Beilegung der böhmischen Krise endeten auch die näheren Beziehungen Hermanns zu seinem Schwiegervater und zusammen mit Markgraf Otto IV. war er fortan beschäftigt seine Landesherrschaft auf Kosten der benachbarten slawisch besiedelten Gebiete auszubauen. Doch Hermann starb am 1. Februar 1308.
Der Ehe mit A. entstammten drei Töchter, Agnes, Mechthild und Jutta, allesamt Namen in habsburgischer Tradition, sowie der kleine Sohn Johann, der beim Tod seines Vaters etwa fünf Jahre war. Noch auf dem Totenbett hatte Hermann seinen Sohn der Schutzgewalt vier von ihm bestimmter Räte anvertraut, die Vormundschaft aber oblag der Markgräfin A.
Woldemar aus der johanneischen Linie, der Neffe Ottos IV., mittlerweile die Regentschaft für den kränkelnden Kurfürsten Otto IV. führend, sah seine Chance gekommen die getrennten Besitzungen der beiden askanischen Linien wieder zu vereinen, wenn er den kleinen Johann in seine Gewalt bekäme. Um den vorzubeugen, wurde der Johann auf Ratschlag der Räte ins befestigte Spandau gebracht, was sich allerdings als vergeblich herausstellte, denn Woldemar nahm die Festung in einem Gewaltstreich ein und brachte so Johann in seine Hand.
Als die Räte außer Landes gingen, um den Nachstellungen Woldemars zu entgehen, und auch noch ihr Vater Albrecht am 1. Mai 1308 ermordet wurde, hatte A. wohl kaum eine Wahl als sich auf Woldemars Bedingungen einer Versöhnung einzulassen. In einer Urkunde vom Juni 1308 wird die Nennung des Markgrafen Woldemar als Vormund ihres Sohnes erstmals fassbar. Die Einigung mit Woldemar hatte wohl auch die Heirat mit der Tochter Agnes, mit der er bereits verlobt war, zur Folge. In den Urkunden, ausgestellt in der folgenden Zeit, tritt A. als Mitausstellerin bei Verträgen die ottonischen Besitzungen Brandenburgs betreffend in Erscheinung.
Wohl um Woldemar einen stärkeren Widerpart bieten zu können, ging die etwa dreißigjährige A. eine Ehe mit dem noch nicht ganz volljährigen Herzog Heinrich VI. von Breslau (†1335) ein. Mehr zufällig und indirekt in der Jahresabrechnung der Stadt Breslau von Ende 1309 wird das Faktum der Eheschließung ersichtlich. A. dürfte in diesem Fall völlig selbstständig und ohne ihre Familie agiert haben.
Schlesien präsentierte sich um 1300 als ein in drei Linien der Piastenfamilie aufgespaltenes Herzogtum. Heinrich gehörte der Linie Breslau-Liegnitz an. Hinzu kam beim Hinterlassen unmündiger Söhne, slawischem Erbrecht gemäß, jeder der unmündigen Söhne einen Teil des Landes bekam und eine vormundschaftliche Regierung installiert wurde. Heinrich und seine beiden Brüder waren so in die Einflusssphäre des böhmischen Königs Wenzel III. geraten. Als 1311 auch der jüngste der Brüder volljährig wurde, teilten sich die Brüder das Land auf. Heinrich erhielt Breslau.
Die Ehe mit A. hielt aber Heinrich nicht ab, in den Auseinandersetzungen nach der Doppelwahl der beiden Könige auf Seiten des Gegners des Habsburgers zu stehen. Nur einmal Ende 1314 zog er an den Rhein, um Friedrich in der erwarteten Entscheidungsschlacht beizustehen.
Während der Ehe mit Heinrich regelte A. ihre Angelegenheiten eigenständig. Möglicherweise hat sie sogar in der ersten Zeit ihrer Ehe, ob der Jugend ihres Mannes, gewisse Funktionen für diesen ausgeübt. Die brandenburgische Verhältnisse behielt sie weiter im Auge. Die Versöhnung mit dem Grafen Heinrich VIII. von Henneberg wurde 1314 mit der Verlobung von A.s Tochter Jutta, besiegelt, was diesen allerdings nicht hinderte ein Jahr später wieder mit A. im Streit zu liegen und sich der Gunst König Ludwigs zu erfreuen.
A. betätigte sich auf Wunsch König Friedrichs im März 1316 auch als Friedensstifterin zwischen diesem, ihren Bruder, Woldemar und Johann von Brandenburg. A. gelang es in der Tat eine Annäherung zu erzielen und sogar den Grafen Berthold von Henneberg auf die Seite Friedrichs zu ziehen.
Mit Heinrich VI. von Breslau hatte A. drei Töchter, Elisabeth, Euphemia und Margarethe, die vermutlich in der Zeit von 1311 und 1313 geboren wurden. Elisabeth (†1328) war mit Herzog Konrad von Schlesien-Oels (†1366) verheiratet, Euphemia (†1383) war die Herzog Boleslaws I. von Falkenberg (†1361/65) und Margarethe (†1379 [?]) war Äbtissin des Klarissenklosters in Breslau.
In einem Schreiben vom 14. August 1320 wendet sich A. an den Erzbischof von Magdeburg, um ihm ihr Wittum zu überlassen, wenn er sie dafür in seinen Schutz nehme. Heinrich scheint dazu nicht in der Lage gewesen zu sein. Der Ehedispens, den der Papst zwei Jahre später A. und Heinrich erteilte, lässt darauf schließen, dass möglicherweise Heinrich eine Trennung von A. in Erwägung zog, denn diese musste gewusst haben, dass Heinrich mit ihrem verstorbenen Mann verwandt war. Der Trennungsgrund könnte das Ausbleiben eines männlichen Erben gewesen sein, der auch 1324 laut einer Urkunde noch nicht vorhanden war.
A.s Sohn, Johann von Brandenburg, war bereits 1317 gestorben. 1319 verschied Woldemar von Brandenburg, worauf hin Brandenburg von König Ludwig als erledigtes Reichslehen eingezogen wurde, und er es 1320 an sein Haus brachte.
A. starb 1327 und fand im Klarissenkloster von Breslau ihre letzte Ruhestätte. 1335 starb Heinrich VI.
Abbildung: A. ist auf dem frühen Habsburger-Stammbaum des frühen 16. Jhs. mit ihren zwei Ehemännern dargestellt; Abb. Hamann, 52.

Werke

Literatur / Quellen

Krieger 1994, Lhotsky 1967, Menzel 1969, Schmidt 1973, Schultze 1961, Schultze 1969, Stelzer 1988b, Zuber 1989

BiografieautorIn:

Ingrid Roitner