Zisterer Mathilde

Köchin und Gegnerin des NS-Regimes

Geb. Brixlegg, Tirol, 8.3.1901
Gest. ?

M. Z. wurde am 8. März 1901 als Tochter der Elisabeth Zisterer (geb. Rauschner) und des Holzschnitzers Johann Zisterer in Brixlegg im Landkreis Kufstein geboren. Sie besuchte die achtjährige Volksschule und absolvierte danach einen siebenmonatigen Handelskurs. 1925 nimmt sie eine Stellung in Rom an; dort erkrankt sie an Malaria und muss deshalb nach Tirol zurückkehren. 1928, sowie von 1933 bis 1935 war M. Z. in der Schweiz als Hausangestellte tätig. Nach mehreren Monaten Arbeitslosigkeit war sie ab Jänner 1937 in England als Hausgehilfin in Stellung. Nach Kriegsausbruch musste sie mit ihrer Internierung als „feindliche Ausländerin“ rechnen. Deshalb reiste M. Z. im September 1939 nach München und nahm dort eine Stelle an. Am 1. Mai 1942 trat sie in den Haushalt des Arztes Josef Proxauf in Brixlegg als Hausgehilfin ein. Am 12. September 1942 wurde das Dienstverhältnis bereits wieder gelöst, weil M. Z. angeblich „frech, anmaßend und unbotmäßig“ war. Sie zeigte sich überdies als englandfreundlich und war mit der nationalsozialistischen Staatsführung nicht einverstanden. Sie erklärte unter anderem: „Nur ein ganz roher Mensch, der überhaupt kein Herz hat, kann so gegen die Juden sein.“ Sie pfiff auch die englische Nationalhymne.

Am 16. März 1943 wird M. Z. vom Oberstaatsanwalt als Leiter der Aufklärungsbehörde beim Sondergericht München beschuldigt „fortgesetzt böswillige, gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihr geschaffenen Einrichtungen gemacht zu haben, die geeignet sind das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben.“ Sie musste, laut Staatsanwalt, damit rechnen, dass ihre Äußerungen in die Öffentlichkeit dringen würden. M. Z. wird am 21. April 1943 vom Sondergericht 3 beim Landgericht München wegen hetzerischer Äußerungen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Laut Urteil waren ihre Äußerungen sehr schwerwiegend und gefährlich. Es wird ihr eine staatsfeindliche Gesinnung attestiert. An ihre Schwester schreibt sie nach dem Urteil einen Brief, in dem sie die Anschuldigungen bestreitet und sie bittet, ein Gnadengesuch in die Reichskanzlei in Berlin einzubringen.

Werke

Literatur / Quellen

Qu.: DÖW 11401.

L.: Dokumentationsarchiv 1984b

BiografieautorIn:

Karin Nusko