Margarethe von Österreich; Königin
Geb. ?
Gest. 29.10.1266

Herkunft, Verwandtschaften: Herzog Leopold VI. von Österreich und Steiermark (reg. 1198-1230; seit 1195 Herzog von Steiermark) und Theodora, Enkelin Kaiser Alexios III. Angelos von Byzanz (reg. 1195-1203); Geschwister: Beatrix († nach 1204); Agnes († 1226), verheiratet Herzog Albrecht I. von Sachsen-Wittenberg (reg. 1212-1261); Leopold „der Knabe“ († 1216), Heinrich „der Grausame“ (†1227/1228), verheiratet mit Agnes von Thüringen († vor 1247); Friedrich „der Streitbare“, Herzog von Österreich und Steiermark, Herr von Krain (reg. 1198-1246), verheiratet in erster Ehe mit N. N. „Sophie“ (?) unbekannter Herkunft, 1229 Ehe annulliert; Agnes von Andechs-Meranien († vor 1263), 1243 Ehe annulliert; Konstanze († 1243), verheiratet mit Markgraf Heinrich „dem Erlauchten“ von Meißen und der Niederlausitz (reg. 1221-1288; 1247-1263 Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen); „Gertrud“ (Bertha?), († vor dem 10. März 1241 oder am 5. März 1240 [?]), verheiratet mit Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen (reg. 1227-1247; 1242/1243 Reichsverweser, seit 1246 Gegenkönig).

LebenspartnerInnen, Kinder: Verheiratet in erster Ehe mit König Heinrich (VII.) († 1242); in zweiter Ehe verheiratet mit Ottokar (Otakar) II. Přemysl (reg. 1247-1276; seit 1251 Herzog von Österreich; 1251-1254; 1260-1276 Herzog von Steiermark; seit 1253 König von Böhmen), geschieden 1261; Kinder aus erster Ehe: Friedrich (†1251) und Heinrich (†1242/43).

Laufbahn: M. gilt allgemein als älteste Tochter des österreichischen Herzogspaares Leopolds VI. und Theodora, demnach wird ihr Geburtsdatum 1204/05 angenommen. Jedoch scheint der 1974 erhobene anthropologische Befund ihrer Gebeine einen späteren Zeitpunkt ihrer Geburt nahezulegen, sodass auch 1210/1211 als möglich erscheint. 1221 begannen Heiratsverhandlungen mit dem noch minderjährigen König Heinrich III. von England (reg. 1216-1273) unter Einschaltung des Kölner Erzbischofs Engelbert I. (amt. 1216-1225), der für den im April 1220 zum (Mit)König in Deutschland ernannten noch minderjährigen Königssohn Heinrich (VII.) zum Reichsverweser bestellt worden war. Engelbert von Köln verhandelte gleichzeitig auch über eine Heirat Heinrichs mit der Schwester des englischen Königs, Isabella. Auch andere europäische Fürsten suchten mit den Staufern ein Bündnis durch eine Eheverbindung herzustellen, wie die Könige von Frankreich, Böhmen und Ungarn nicht zuletzt unter Aufbietung hoher Mitgiftsummen. Doch keine dieser Kandidatinnen kam letztlich zum Zug. Als Herzog Leopold VI. von seiner Vermittlungstätigkeit in San Germano im Juni 1225 zwischen Friedrich II. und Papst Honorius III. (amt. 1216-1227) zurückkehrte, hatte der Kaiser eine andere Entscheidung getroffen, nämlich zugunsten M.s. Mit dieser Verbindung hatte der Staufer sein besonderes Interesse am Herrschaftskomplex der Babenberger angemeldet. Am 29. November 1225 fand eine Doppelhochzeit in Nürnberg statt; gleichzeitig heiratete M.s Bruder Heinrich, Agnes von Thüringen. Die Hochzeit wurde durch die Ermordung des Kölner Erzbischofs Engelbert kurz zuvor überschattet. Kurz vor der Vermählung mit M. hat der junge König möglicherweise die Sechseckkapelle auf der Komburg bei Schwäbisch-Hall gestiftet. Das Fresko über der Mensa des Altares zeigt den Gekreuzigten umgeben von Heiligen; zu Füssen des Gekreuzigten kniet ein Fürstenpaar, das mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Heinrich und M. identifiziert wird. (Abb.: Decker-Hauff, 86, 87, 89, 91, 94, Abb. 1-5.)

Leopold VI. befand sich in den folgenden Jahren des Öfteren in Heinrichs Gefolge. Nachdem sich dieser aber mit seinem kaiserlichen Vater zu überwerfen begann (1228), zog sich Leopold zurück. Fast eineinhalb Jahre nach der Hochzeit wurde M. am Sonntag Judica, dem 28. März 1227, durch den Kölner Erzbischof Heinrich I. von Molenark (Müllenark) (amt. 1225-1238) zur Königin gekrönt, womit ihr eine Ehre zuteilwurde, die keine der Ehefrauen Friedrichs II. erlangt hatte. Die Krönung M.s wich insofern von der salisch-frühstaufisch Tradition ab, dass zum einen die Königinnenweihe nicht vor der Krönung erfolgte war, zum anderen, dass sie entgegen der Tradition in Aachen, wo Heinrich (VII.) bereits 1222 gekrönt worden war, und nicht in Mainz oder Köln, vollzogen wurde. M. war die einzige Frau babenbergischen Geblüts, die gekrönt wurde. Zwischen Mai 1228 und Juli 1235 werden die Söhne Heinrich und Friedrich geboren. Scheidungspläne Heinrichs überschatteten die Ehe. Die versprochene Mitgift M.s war auch nach Leopolds VI. Tod (1230) immer noch größtenteils ausständig, sodass die Spannungen einen realen Grund hatten. Schließlich stellte der Kaiser 1232 die noch ausständigen 7000 Mark dem österreichischen Herzog zur Verfügung. Während der selbständigen Regierung Heinrichs nach der Entlassung seines Tutors Herzog Ludwigs I. von Bayern (reg. 1183-1231) (Weihnachten 1228) tritt M. nur ein einziges Mal in Erscheinung; am 15. Jänner 1235 wird sie urkundlich als Petentin für das Zisterzienserkloster Schöntal genannt. Sie scheint demnach keine politische Aktivität entfaltet zu haben.

Als Heinrich in Worms im Juli 1235 von seinem Vater abgesetzt, gefangen genommen und nach Süditalien verbracht wurde, dürfte M. in Deutschland geblieben sein. Heinrichs Leben endete bei seiner Überstellung von Nicastro in Kalabrien nach San Marco Argentano, als er vielleicht in selbstmörderischer Absicht vom Pferd stürzte und am 10. Februar starb. In Cosenza ließ ihn sein Vater feierlich beisetzen. An die verwitwete M. richtete er ein Trostschreiben; in diesem ist auch von ihren Kindern, die anscheinend nach Italien verbracht worden sind, in liebevoller Weise die Rede. Vermutlich hat sich M. bereits nach der Gefangennahme Heinrichs 1235 in ein Kloster zurückgezogen. Aus den Akten des 1261 erfolgten Scheidungsprozesses geht nach Zeugenaussagen hervor, dass sie 1243 in Trier im Dominikanerinnenkloster ihre Gelübde abgelegt hat und dann in Sankt Markus in der Pleich in Würzburg als Schwester gelebt hat. Durch eine Urkunde von 1244 lässt sich der Klosteraufenthalt in Sankt Markus auch belegen. Ihrem Beichtvater, dem Dominikaner Hermann von Würzburg, stiftete sie ihre Krone für die Armen. Der Tod ihres Bruders Friedrich II. 1246 in der Schlacht an der Leitha, der keine Kinder hinterlassen hat, und weder ein Testament noch vom Recht der freien Verfügung über das Herzogtum Österreich Gebrauch gemacht hatte, brachte für M. nochmals eine Wende in ihrem Leben. Die beiden weiblichen Verwandten des letzten Babenbergers, M. und ihre Nichte Gertrud, die Tochter von M.s Bruder Heinrich, die nun auf der politischen Bühne im Kampf um die verwaisten babenbergischen Länder erschienen, besaßen gemäß dem sogenannten Privilegium minus kein Erbrecht im strengen Sinn. Während der Kaiser die babenbergischen Länder folgerichtig als erledigte und ihm anheimgefallene Reichslehen betrachtete, sah Papst Innozenz IV. (amt. 1243-1254) eine willkommene Gelegenheit in seinem Kampf gegen den staufischen König, die Ansprüche der beiden Babenbergerinnen zu unterstützen. Aber auch die Gelüste der Herrscher der Nachbarländer Böhmen und Ungarn auf die babenbergische Hinterlassenschaft waren geweckt. Im Herbst 1146 kehrte M. nach Österreich zurück und ließ sich in Hainburg nieder. Am 13. Oktober 1246 urkundete sie erstmals in Wien und bezeichnete sich klar als legitime Erbin (heres legitima). In Urkunden führte sie nie den Titel einer österreichischen Herzogin, sondern nannte sich stets römische bzw. ehemalige römische Königin Romanorum (quondam) regina, was ein Hinweis sein könnte, dass sich M. als Wahrerin der Interessen ihres Sohnes verstand. Ein Indiz dafür ist auch ein Fresko in der Westempore im Stephansdom in Wien, wo sich M. als gekrönte stehende Gestalt darstellen ließ, die der Gottesmutter ihren knienden Sohn empfiehlt (Abb.: Lanc 1983, Abb. 7, 8, 11 und 12). Bevor Kaiser Friedrich II. sich anschickte, den babenbergischen Ländern wieder einen eigenen Landesfürsten zu geben, um so den zerrütteten Verhältnissen in diesen Ländern Abhilfe zu schaffen, war er in Apulien am 13. Dezember 1250 gestorben. In seinem Testament hatte er verfügt, dass sein Enkel, M.s Sohn Friedrich, die babenbergischen Herzogtümer Österreich und Steiermark als Lehen von König Konrad erhalten sollte, dazu noch ein Legat von 10 000 Unzen Gold. Friedrich war jedoch im darauffolgenden Jahr verstorben, ohne sein Erbe je angetreten zu haben.

Die teilweise recht scharfe Konkurrenz, in die sie um den Besitz der drei Länder Österreich, Steiermark und Krain mit ihrer Nichte Gertrud geraten war, entschied sie letztlich für sich. Den von päpstlicher Seite 1247 ins Spiel gebrachten Ehekandidaten Graf Hermann von Henneberg († 1290), gleichzeitig war auch ihr Keuschheitsgelübde aufgehoben worden, hatte sie ausgeschlagen, dem Werben des 19-jährigen Přemysliden Ottokar II. gab sie nach, der somit seine seit 1251 vornehmlich auf Konsens der österreichischen Landherren beruhende Herrschaft zu legitimieren trachtete. Am 11. Februar 1252 fand die Hochzeit von M. und Ottokar in Hainburg statt. Bei ihrer Hochzeit hatte sie ihrem jungen Gemahl die Rechtstitel (privilegia terre) ihrer Herrschaft in Österreich übergeben.

Innozenz IV. bestätigte am 6. Mai den rechtmäßigen Übergang Österreichs an M., den notwendigen Ehedispens wegen zu naher Verwandtschaft stellte er im Juli des darauffolgenden Jahres nicht ohne politisches Kalkül aus, um so Ottokar auf seine Seite zu ziehen. Nun erst führte M. in ihren Urkunden zu ihren bisherigen Titel einer Romanorum (quondam) regina auch den einer ducissa Austrie et Stirie ac marchionissa Moravie. Ottokar urkundete in der Folge gelegentlich mit ihrer Zustimmung (consensu uxoris suae), ein Hinweis darauf, dass ihm die Legitimierung seiner Herrschaft mit M.s Hilfe sehr gelegen war. In diesen Kontext gehört wohl auch die Darstellung als Stifterpaar auf der Apsismalerei „Anbetung der Heiligen drei Könige“ in der Pantaleonskapelle im Karner von Mödling (Abb.: Huber 2007, 2, 111, Abb. 372, 117, Abb. 378). M.s feierlicher Einzug in Prag erfolgte am 11. Juli 1255. Der Ehe waren jedoch weder Glück noch Dauer beschieden. Sie blieb kinderlos, und Ottokar trug sich bald nach der Konsolidierung seiner Herrschaft mit Scheidungsplänen. Die 1256 erstmals erwähnte Absicht wurde 1261 verwirklicht, der auch die päpstliche Zustimmung schließlich nicht versagt blieb (20. April 1262). Neben der Kinderlosigkeit waren es auch die geistlichen Gelübde, die ins Treffen geführt wurden. Der Versuch der Legitimierung der Söhne Ottokars mit einer Dame aus der Umgebung M.s ließ sich nicht zufriedenstellend bewerkstelligen. Bereits eine Woche später, nachdem M. ihre Zustimmung zur Trennung gegeben und am 18. Oktober 1261 Prag verlassen hatte, fand die Hochzeit Ottokars mit Kunigunde von Černigov (†1285), der Enkelin König Bélas IV. von Ungarn (reg. 1235-1270), in Preßburg statt. Die letzten Jahre ihres Lebens verbrachte sie vorwiegend in der Burg Krumau, den Winter in Krems. Nach der Auflösung der Ehe mit Ottokar nannte sich M. wieder „Romanorum (quondam) regina“, behält jedoch (1264) den Titel einer Herzogin von Österreich und Steiermark, ducissa Austrie et Stirie, bei. 1262 und 1266 urkundete sie mit Verweis auf ihren Vater Herzog Leopold VI. als quondam filia Liupoldi illustris ducis Austrie et Stirie et Romanorum regina. Von M. sind zwei Siegel erhalten: das eine weist sie als Königin aus (regina Romanorum) (Abb.: Mitis 1954, 72, Nr. 71), dessen Verwendung sechs Mal, vom 13. Oktober 1246 bis 27. Oktober 1266, bezeugt ist; das andere zeigt sie als Herzogin von Österreich und Steiermark und Markgräfin von Mähren (Abb.: Mitis 1954, 74, Nr. 72) und fand nachgewiesenermaßen zwei Mal (1260) Verwendung.

In ihrem Testament vom 27. Oktober 1266, zwei Tage vor ihrem Tod, bedachte sie vor allem die väterliche Stiftung, Zisterzienserkloster Lilienfeld, wo sie ihrem Wunsch gemäß an der Seite ihres Vaters im Altarraum der Kirche begraben wurde.

L.: Decker-Hauff 1954, Dienst 1990, Hageneder 1967, Hausmann 1974, Heeg-Engelhart 2001, Huber 2007, Karches 2011, Lanc 1983, Lechner 1976, Mitis1954, Molecz 2000, Mossler 1976, Penth 2006, Sauter 2003, Scholz 2005, Thorau 1998, Tobner 1905, Zöllner 1984

 

Ingrid Roitner