Katschenka Anna; Krankenpflegerin und Krankenschwester

Geb. Wien, 3.4.1905

Gest. Wien, 1.2.1966

Laufbahn: Nach ihrer Tätigkeit am Karolinenkinderspital war A. K. von 1941 bis 1945 Krankenpflegerin in der nationalsozialistischen Kindereuthanasieanstalt „Am Spiegelgrund“. Sie war die Stellvertreterin der Oberschwester Clara Bertha. Während des Volksgerichtsprozesses in Wien gegen Ernst Illing, Marianne Türk und Margarethe Hübsch wurde A .K. am 16. Juli 1946 als Zeugin einvernommen. Während der Verhandlung verwickelte sie sich in Widersprüche und wurde noch im Gerichtssaal festgenommen. In ihrer ersten Vernehmung am 27. Juli 1946 bekannte sie sich schuldig, an „Todesbeschleunigungen“ bei Kindern beteiligt gewesen zu sein. Die Anordnungen dazu bekam sie von ihrem Vorgesetzten Dr. Erwin Jekelius, in zwei Fällen auch von Dr. Heinrich Gross, später auch von Dr. Ernst Illing. Am 8. Januar 1948 wird A. K. wegen Totschlages angeklagt und am 9. April 1948 zu acht Jahren schweren Kerkers verurteilt. A. K. hält 250 Tötungen für die Zeit von Juli 1942 bis April 1945 für möglich. Sie beschreibt in ihrer Aussage vor dem Volksgericht Wien den Vorgang der Selektion folgendermaßen: „Es war eine Psychologin da und es haben mehrere Leute die Betreuung dieser Kinder in verschiedenen Richtungen durchzuführen gehabt. Es wurde über jedes Kind, wenn eine Meldung nach Berlin gemacht wurde, vorher eine Beratung abgehalten, an der der Leiter der Anstalt, die Psychologin, die Schwester, die das Kind betreute, und die Stations- und Oberschwester teilgenommen haben.“ Nach ihrer Entlassung aus dem Zuchthaus, bereits 1951, war A. K. im Wiener St. Anna Kinderspital wieder als diplomierte Krankenschwester tätig.

L.: Fürstler/Malina 2004, Jirku 2010, Neugebauer/Schwarz 2005, Wikipedia